Für den JAK-Inhibitor Upadacitinib ist bei Menschen mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn, die auf eine konventionelle Therapie oder ein Biologikum (TNF-α-Antagonist oder Integrin-Inhibitor oder Interleukin-Inhibitor) nur unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit gezeigt haben, kein Zusatznutzen belegbar.
Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in einer frühen Nutzenbewertung.
Beurteilt werden sollte der Zusatznutzen von Upadacitinib im Vergleich mit einem TNF-α-Antagonist (Adalimumab oder Infliximab) oder einem Integrin-Inhibitor (Vedolizumab) oder einem Interleukin-Inhibitor (Ustekinumab) (zweckmäßige Vergleichstherapie).
Dazu gibt das IQWiG an: “Der Hersteller bestätigt zwar die Zweckmäßigkeit dieser Vergleichstherapien, legt aber keine für die Ableitung eines Zusatznutzens geeigneten randomisierten kontrollierten Studien vor. In allen drei Zulassungsstudien, die er nennt, wurde der Wirkstoff lediglich mit Placebo und mit anderen Upadacitinib-Dosierungen verglichen.” Daher könne ein Zusatznutzen mangels geeigneter Daten nicht belegt werden.
red