Mit der Aktualisierung der S2k-Leitlinie zu Helicobacter pylori fand ein Paradigmenwechsel statt. Leitlinien-Koordinator Professor Wolfgang Fischbach berichtet über wichtige Neuerungen.
Im vergangenen Jahr hat die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) ihre Leitlinie zu Helicobacter pylori aktualisiert. Welche Neuerungen sind aus Ihrer Sicht besonders relevant?
Hervorzuheben sind vor allem zwei Änderungen. Die erste findet sich bereits in der Präambel der Leitlinie und besagt, dass die Helicobacter-pylori-Infektion nun als eine bakterielle Erkrankung des Magens gilt – unabhängig von Symptomen bzw. klinischem Erscheinungsbild.
Das hat zur Konsequenz, dass wir bei Erwachsenen, die positiv auf Helicobacter pylori getestet werden, immer eine Eradikationstherapie durchführen sollen. Früher haben wir mehr oder weniger unkritisch auf Helicobacter pylori getestet und uns erst nach einem positiven Ergebnis gefragt, ob wir überhaupt behandeln sollen.
Und die zweite wichtige Neuerung?
Diese betrifft die Therapie: Als Erstlinientherapie empfiehlt die Leitlinie nun eine bismuthaltige Quadrupeltherapie für zehn Tage. Gemäß der alten Leitlinie mussten wir vor der Wahl der Therapie zunächst die Clarithromycin-Resistenzlage beurteilen.
Diese Resistenzrate war aber eigentlich nie jemandem so richtig bekannt, sodass die Therapie mehr oder weniger willkürlich gewählt wurde. Dazu kommt, dass wir in Deutschland während der letzten Jahre eine ansteigende Clarithromycin-Resistenz beobachten. Daher haben wir Leitlinienautoren uns dazu entschlossen, eine klare Empfehlung für die Bismut-Quadrupeltherapie als Erstlinientherapie abzugeben.
Eine weitere klare Empfehlung gibt es auch für die Zweitlinientherapie: Diese sollte nun auf einer Resistenztestung beruhen. In der alten Leitlinie war eine Resistenztestung erst für die Drittlinientherapie vorgesehen.
Die Entscheidung für eine mögliche Eradikation müssen Ärzte nun also schon vor der Diagnostik treffen. Wann ist eine Testung demnach indiziert?
Die Leitlinie nennt verschiedene Indikationen, dabei unterscheidet sie zwischen “soll”-, “sollte”- und “kann”-Empfehlungen (siehe Tabelle 1 unten). Zudem kann man asymptomatische Patienten ab dem Alter von 50, die sich zum Beispiel zu einer Darmkrebsvorsorge vorstellen, darauf ansprechen, ob sie parallel dazu auch eine Magenkarzinomvorsorge durch Testung auf Helicobacter pylori machen möchten – das ist aber wie gesagt nur eine “kann”-Empfehlung.
Liegen Risikofaktoren für ein Magenkarzinom vor, soll jedoch auf Helicobacter pylori getestet werden.