Die neue Testverordnung hat Praxen überrollt. Gilt sie doch erneut rückwirkend. Dadurch konnten sich Praxen kaum auf die Corona-Antigen-Schnelltests für jeden vorbereiten, was der Deutsche Hausärzteverband scharf kritisiert hat.
Überrollt fühlen sich aber auch die Bürger. Jeder Zweite weiß nicht, wo er einen Schnelltest bekommt [1]. Gravierender ist aber: Die meisten können Testergebnisse schlecht einordnen. So unterschätzen 71 Prozent die Zahl der Personen, die bei einem positiven Ergebnis tatsächlich Corona haben. 67 Prozent meinen irrtümlich, dass sie bei einem negativen Test auch am nächsten Tag noch niemanden anstecken können. [1]
Praxen sind daher in der Aufklärung gefordert, sonst verpufft der Effekt, Infektiöse früh zu erkennen. Hierzu besteht Wissensbedarf [1]:
- Ein negativer Antigen-Schnelltest schließt eine Infektion nicht aus und ist eine Momentaufnahme. Es ist nur wahrscheinlicher, dass Sie am Testtag weniger ansteckend sind. Daher kann damit auch keine Quarantäne umgangen oder verkürzt werden. [2]
- Auch mit einem negativen Ergebnis müssen Sie sich weiter an die Schutzmaßnahmen (AHA+L) halten. [2]
- Bei einem positiven Test besteht der Verdacht, dass Sie infiziert sein können. Sie müssen daher telefonisch einen Termin für einen PCR-Test mit Ihrer Praxis oder einem Testcenter vereinbaren. Bis dahin reduzieren Sie Ihre Kontakte auf ein Minimum. [2]
In vielen Praxen hat sich bewährt, vor dem Schnelltest die Handynummer zu erfragen und Getestete zu bitten, für 30 Minuten erreichbar zu bleiben. Fällt der Test positiv aus, wird derjenige direkt zum PCR-Abstrich wieder einbestellt. Negativ Getestete erhalten eine SMS mit dem Ergebnis, die laut einiger Ämter als Testnachweis gelten kann.
Neuerungen stehen auch bei “Der Hausarzt” an: Bis zum Frühjahr 2022 verabschiede ich mich in die Elternzeit. Schon jetzt freue ich mich aber wieder auf viele spannende Themen und Gespräche mit Ihnen!
Ihre
Johanna Dielmann-von Berg
Stellv. Chefredakteurin “Der Hausarzt”
Quellen:
- COSMO – Covid-19 Snapshot Monitoring, Welle 38 vom 9./10.3.21
- Epid Bull 2021; 8:3-9; DOI: 10.25646/8040