Neue klinische Daten weisen darauf hin, dass der Wirkstoff Esketamin bei der Behandlung von Erwachsenen mit schwerer therapieresistenter Depression einen beträchtlichen Zusatznutzen im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie hat.
Zu diesem Ergebnis kam der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im September nach einer erneuten Nutzenbewertung. Der G-BA konnte damit erstmals für einen Wirkstoff zur Behandlung einer psychischen Erkrankung einen deutlichen Vorteil für die behandelten Patientinnen und Patienten sehen.
Das Arzneimittel darf nur durch eine Psychiaterin oder einen Psychiater verordnet und unter Aufsicht von medizinischem Fachpersonal angewendet werden. Voraussetzung ist, dass Erkrankte in der aktuellen mittelgradigen bis schweren depressiven Episode auf mindestens zwei unterschiedliche Therapien mit Antidepressiva nicht angesprochen haben.
Die Zahl der Patientinnen und Patienten, die entsprechend dieser Zulassung für eine Therapie mit Esketamin in Frage kommt, schätzt der G-BA auf 317.000 bis 505.000.
red