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Viele Menschen gehen davon aus, dass Sexualstraftäter psychisch krank sind. „Doch in den meisten Fällen werden die Taten von psychisch gesunden Personen begangen“, so Dr. Nahlah Saimeh, Lippstadt. Die These des psychisch kranken Sexualstraftäters greife zu kurz und stehe auch für ein falsches Bild von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Bei den Sexualstraftätern handelt es sich um eine sehr heterogene Tätergruppe. Auch wenn es für die große Mehrheit der Fälle nicht zutrifft, so können Sexualstraftaten mit gravierenden psychischen Störungen im Zusammenhang stehen. Dazu gehören sexuelle Präferenzstörungen, Paraphilien, Persönlichkeitsstörungen, Schizophrenien und andere Psychosen. Die genaue Analyse der Tätertypologie ist wichtig für die Ausrichtung der rückfallpräventiven Therapie. Im Vordergrund der therapeutischen Bemühungen stehen deliktorientierte psychotherapeutische Behandlungsverfahren. Ob und welche Rolle eine psychische Störung bei einer Sexualstraftat gespielt hat, beurteilen die Gerichte. Sie stützen sich dabei auf forensisch- psychiatrische Gutachten. Während schuldfähige Sexualstraftäter ihre Strafe in Justizvollzuganstalten verbüßen, werden diejenigen, welche ein Richter aufgrund einer psychischen Störung als für nicht oder vermindert schuldfähig erklären, in eine Klinik des psychiatrischen Maßregelvollzugs eingewiesen. Das Ziel dabei ist, den Patienten durch differenzierte Behandlungsangebote wieder zu einem straffreien, eigenverantwortlichen Leben in Freiheit zu verhelfen.

Quelle: Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) (23. bis 26. November 2016 in Berlin).

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