Hausarzt MedizinAntidots für NOAK

Aktuelle Daten des GARFIELD-Registers zeigen, dass sich bei der Antikoagulation von Vorhofflimmer-Patienten in den letzten Jahren manches verbessert hat. Weiterhin erhalten ca. zehn Prozent der Patienten trotz bestehender Indikation keine OAK, aber der Anteil der Patienten mit ASS nimmt kontinuierlich ab und der Anteil der Patienten, die mit einem NOAK behandelt werden, zu. Als Argument gegen die NOAK-Gabe galt bisher das Fehlen eines Antidots. Angesichts der sehr kurzen Halbwertzeit der NOAK stellt sich jedoch die Frage, ob ein solches überhaupt erforderlich ist, zumal auch für die Vitamin K-Antagonisten kein Antidot zur Verfügung steht, welches die antikoagulative Wirkung sofort aufhebt; denn die Gabe von Vitamin K wirkt erst nach frühestens 24 bis 48 Stunden.

Als Antidot für den Thrombin-Inhibitor Dabigatran wurde jetzt das Antikörper-Fragment Idarucizumab zugelassen. Für die Faktor-Xa-Inhibitoren (Rivaroxaban, Apixaban, Edoxaban) wird in absehbarer Zeit als Antidot ein rekombinanter modifizierter Faktor Xa (Andexanet alfa) zur Verfügung stehen. Diese Antidots sollen aber nur bei schweren Blutungen oder bei Notfalloperationen eingesetzt werden, da sie eine thrombogene Wirkung entfalten, also thromboembolische Komplikationen auslösen können. Es ist gut, sie zu haben, aber es ist wahrscheinlich meistens besser, sie nicht zu benutzen, so die Meinung der Experten. Bei kleineren Blutungen ist eine vorübergehende Reduzierung der Dosis oder ein kurze Pause der NOAK-Therapie sinnvoller.

Quelle: Dresdner Herz-Kreislauf-Tage, 22.-24. Januar 2016)

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.