Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat die “Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung” aktualisiert. Inhaltlich überarbeitet wurden die Kapitel “Herz- und Gefäßkrankheiten” und “Nierenerkrankungen”, etwa ist bei stabiler Angina pectoris und Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 1 gemäß Begutachtungsleitlinien nun eine fachärztliche Untersuchung erforderlich (mehr unter www.hausarzt.link/MrznJ).
Die Leitlinien stellen die Grundlage für die Beurteilung der Kraftfahreignung dar. Sie haben normativen Charakter. Wird von den Leitlinien abgewichen, bedarf dies in der Regel einer detaillierten Begründung.
Die neue Fassung ist sowohl in elektronischer Form als auch als Druckversion verfügbar: