Ende November ist das 15. Update der DEGAM-S1-Handlungsempfehlung zu SARS-CoV-2 erschienen (www.hausarzt.link/Ur9bZ). Darin informiert die DEGAM unter anderem zur Arzneimitteltherapie.
Demnach gibt es für den ambulanten Bereich zurzeit keine evidenzbasierten Therapieoptionen. Jedoch hätten sich intravaskuläre Gerinnungsstörungen und nachfolgende Thromboembolien insbesondere im pulmonalen Gefäßbett – in der Regel durch deutlich erhöhte D-Dimere angezeigt – als wichtiger pathophysiologischer Faktor für einen schweren Krankheitsverlauf herausgestellt.
Stationär aufgenommene Patienten würden in den meisten Krankenhäusern von Beginn an antikoaguliert. Trotz fehlender wissenschaftlicher Belege für die Wirksamkeit einer solchen Vorgehensweise im ambulanten Bereich können Ärzte laut DEGAM-Leitlinie bei nicht antikoagulierten Risikopatienten – etwa positiv getestete ältere Altenheimbewohner mit Begleiterkrankungen – eine prophylaktische Therapie mit niedermolekularem Heparin (LMWH) erwägen. Bei schwerem Übergewicht (BMI >35) könne die Standarddosis verdoppelt werden.
Zudem hält die Leitlinie fest, dass Fieber bei Atemwegserkrankungen grundsätzlich nicht reflexhaft gesenkt werden sollte. Wenn eine Fiebersenkung nötig ist, sollte Paracetamol anstelle von NSAR verabreicht werden.
Laut den Autoren gelten die Vorbehalte gegenüber NSAR grundsätzlich für ältere Patienten wegen des Spektrums unerwünschter Wirkungen – unabhängig von COVID-19.
Die DEGAM-Leitlinie soll Hausärzte während der Pandemie mit praktischen Empfehlungen begleiten. Neben klinischen Hinweisen zur Diagnostik und Behandlung von COVID-19 beinhaltet sie etwa Strategien zum Umgang mit der Pandemie und zum Testen.