Bundesinstitut für RisikobewertungBfR warnt vor Schlafbeeren-Präparaten

Zu den vielen auf allerlei Wegen vertriebenen Nahrungsergänzungsmitteln zählen Ashwagandha-Präparate. Positive Effekte sind nicht gesichert - die Präparate können der Gesundheit aber schwer schaden, warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung.

Kinder, Schwangere und Stillende sowie Menschen mit Lebererkrankung sollten auf Ashwagandha-Präparate verzichten.

Berlin. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt vor der Verwendung von Schlafbeeren-Präparaten, die oft unter dem Namen Ashwagandha gehandelt werden. Insbesondere Kinder, Schwangere und Stillende sowie Menschen mit Lebererkrankung sollten auf die im Handel und im Internet erhältlichen Pulver, Kapseln, Tropfen oder Tees verzichten, hieß es vom BfR.

Ohnehin gebe es keine einzige wissenschaftlich belegte positive Wirkung solcher Mittel. Zubereitungen von Ashwagandha werden dem BfR zufolge im Deutschen auch als Schlafbeere, indischer Ginseng oder Winterkirsche bezeichnet.

Die Pflanze mit dem Fachnamen Withania somnifera kommt weit verbreitet in Afrika, auf der Arabischen Halbinsel und in Asien sowie etwa auch in Spanien und Griechenland vor.

Studienlage ist unzureichend

Von den Anbietern werde häufig eine vermeintliche gesundheitliche Wirkung beworben – wie Leistungssteigerung, besseres Einschlafen oder Stressminderung. “Allerdings sind die versprochenen positiven Wirkungen wissenschaftlich nicht belegt und die gesundheitlichen Risiken, die mit der Einnahme dieser Pflanzenzubereitungen verbunden sein können, bisher nicht gut untersucht”, hieß es von den Experten.

Die Studienlage zu den Präparaten sei bisher nicht ausreichend. Es gebe aber Berichte zu Akutfolgen wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall sowie Benommenheit, Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit und Hautausschläge. “Zudem gibt es Hinweise darauf, dass die Präparate das Immunsystem sowie das endokrine System – Effekte auf den Cortisol- und Blutzuckerspiegel, Schilddrüsen- und Sexualhormone – beeinflussen können.”

Berichte über Leberschäden

Anlass zu besonderer Vorsicht geben dem BfR zufolge Fallberichte über Leberschäden, die möglicherweise mit dem Verzehr von Ashwagandha-haltigen Präparaten in Zusammenhang stehen. “Hinweise gibt es auch darauf, dass es Wechselwirkungen von Ashwagandha-Präparaten mit anderen Medikamenten gibt, etwa mit Antidiabetika, Blutdrucksenkern und Immunsuppressiva”, warnte das Bundesinstitut.

“Basierend auf den bisher veröffentlichten Risikobewertungen sowie den international registrierten Fallberichten empfehlen das BfR und andere europäische Behörden, keine Ashwagandha-haltigen Präparate einzunehmen”, lautete das Fazit der Behörde.

Nutzung in der ayurvedischen Medizin

Ashwagandha-Pflanzen werden traditionell in der ayurvedischen Medizin genutzt, vor allem die Wurzeln oder Zubereitungen davon. Dabei unterschieden sich die Art und die Gehalte der Inhaltsstoffe bei den in Europa erhältlichen Nahrungsergänzungsmitteln stark, hieß es.

Anders als Arzneimittel – auch solche mit pflanzlichen Wirkstoffen – durchlaufen Nahrungsergänzungsmittel kein vergleichbares behördliches Zulassungsverfahren, bevor sie in den Handel gelangen, erinnert das BfR. Sie würden nicht eigens auf Sicherheit und Verträglichkeit geprüft, dafür seien vielmehr Hersteller, Importeur, Anbieter und Vertreiber verantwortlich.

dpa

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