Onko-Bogen: Woher kommen die fünf Euro?
Leserfrage: In “Der Hausarzt” 7/21 schrieben die Rauchenden Köpfe, dass das Ausfüllen des Bogens für die onkologische Reha mit zusätzlich fünf Euro vergütet wird. Gerade eben habe ich einen solchen Zusatzbogen ausgefüllt. Welche Ziffer kann ich für diesen denn ansetzen?
Antwort: Die zusätzlichen fünf Euro für den Onko-Bogen gibt es von der DRV. Ziffern gibt es bei der Kassen- und bei der Privatabrechnung, nicht bei der Abrechnung von Leistungen an sonstige Kostenträger (Ausnahme: “hausgemachte” GOÄ-Analogziffern, “Der Hausarzt” 8/21). Im konkreten Fall: Für den Reha-Antrag zulasten der Deutschen Rentenversicherung wegen einer Krebserkrankung reicht ein Kreuz auf dem Abrechnungsformular S0050, um sowohl den Antrag (S0051) als auch den Onko- Bogen (S0052) bezahlt zu bekommen.
Arztwechsel: Wer zahlt das Porto?
Leserfrage: Wer bezahlt bei der Versendung der Unterlagen von Patienten bei einem Arztwechsel?
Antwort: Für Hausärztinnen und Hausärzte besteht lediglich die Möglichkeit, die 01430 plus Porto/Fax für Mit-/Weiterbehandler auf Kasse abzurechnen, sollte per Überweisung um Datenübermittlung gebeten werden und kein Kontakt zum Patienten erfolgt sein. Sollte ein Patient selber Kopien anfordern, so wäre z. B. die Abrechnung nach JVEG mit 50 Cent je Kopie für die ersten 50 Seiten sowie je 15 Cent ab 51 Kopien statthaft (plus Porto).
Praktikabel im Alltag ist es, bei großem digitalem PDF-Archiv dieses auf DVD zu brennen und dann zuzuschicken. Dafür gibt es zwar kein zusätzliches Geld, aber es ist so aus Praxissicht wirtschaftlich und sehr schnell gelöst.