Immer neue Bestimmungen frustrieren
Es ist eine Ungeheuerlichkeit, was den Hausarztpraxen mit den verschiedenen Testszenarien alles auferlegt wird. Abstrich mit Symptomen, Abstrich ohne Symptome aufgrund Alarmierung durch die Corona-Warn-App, Abstrich ohne Symptome aufgrund des Bayerischen Testangebots, Abstrich ohne Symptome als Reiserückkehrer – und jeweils mit anderer Abrechnungsziffer und anderen Diagnoseangaben. Und beim Reiserückkehrer gibt die KV mal vorsorglich keine Diagnosen an, um die Verwirrung komplett zu machen.
Es schreibt eine frustrierte MFA, die sehr viel Zeit in diese Abstrichbestimmungen investieren muss. Sieglinde Auer-Neuner, MFA
Ein weiterer Mosaikstein der Geringschätzung
Seitens der DGVU gibt es rückwirkend zum 16. März eine Hygienepauschale für die Behandlung von UV in Höhe von 4 Euro “für jeden persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt zusätzlich zu den Behandlungskosten für jeden Behandlungstag” – allerdings nur für Durchgangsärzte! Da ich als Hausarzt (nebenbei auch Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie) in nicht unerheblichem Maße auch UV in meiner Praxis entweder im Erstkontakt oder der Nachbehandlung betreue, stellt diese Regelung doch nur einen weiteren Mosaikstein in der geringen Wertschätzung unserer hausärztlichen Arbeit dar.
Politische Lobgesänge und Beifall bezahlen nun mal keine FFP-2-Masken, Plexiglasscheiben und Desinfektionsmittel, man fühlt sich mal wieder (ich sage nur 15 Euro für die Abstrichentnahme und Betreuung von Reiserückkehrern) verhöhnt. Die einzig logische Konsequenz kann ja nur sein, die UV konsequent an die “hygienegünstigen” D-Ärzte zu verweisen und eine Behandlung in der Praxis zu verweigern. Oder glaubt etwa jemand daran, dass eine solche Pauschale auch uns Grundversorgern zuteil wird? Ich nicht. Martin Holbach, Facharzt für Allgemeinmedizin, Hillesheim
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