Attest fürs Amtsgericht: Wie vergütet?
Könnten Sie mir sagen, welche Vergütung für ärztliche Atteste fürs Amtsgericht vorgesehen ist? Meine Internetsuche war leider nicht besonders hilfreich.
Maria Fetsi, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Bremen
Antwort von den Rauchenden Köpfen:
Die Vergütung richtet sich nach dem JVEG (Justiz-Vergütungsgesetz). Für Sie vor allem relevant sein dürfte die Anlage 2 und darin die Nummern 200 bis 203. Je nach Umfang des Attests oder Gutachtens ist dort die Vergütung geregelt. Nötige Kopien oder Porto können zusätzlich abgerechnet werden.
Die “Rauchenden Köpfe” haben dies auf der zweiten Seite des GOÄ-Spickzettels zusammengefasst. Diesen können Sie nach einer kostenfreien Registrierung auf dieser Webseite herunterladen: www.hausarzt.link/goae-spickzettel
Infos rund ums Eltern werden?
Ich habe gerade den Artikel “Hausärztin und Mutter – das klappt gut!” gelesen (“Der Hausarzt” 17/22, Teil 1 der Serie “Familie und Praxis”). Bei mir war das super schwer… der Artikel klingt so, als wäre alles easy machbar. Das empfinde ich nicht so. Mangelnde Unterstützung, wo man sich nur hinwendet! Haben Sie noch andere Artikel zu dem Thema?
Dr. Stephanie Götting, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Quakenbrück
Antwort aus der “Hausarzt”-Redaktion:
Aus eigener Erfahrung wissen wir in der Redaktion, dass nicht immer alles “easy” ist, wenn es zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf kommt – dass positive Vorbilder aber wichtig sind. Daher soll die “Eltern-Serie” auch zeigen, wie es klappen kann und was in der Vorbereitung wichtig ist, um mögliche Probleme auszuräumen.
Teil 6 schildert eine Umfrage zu den persönlichen Erfahrungen schwangerer ÄiW. Hier wird deutlich, wie groß die Herausforderungen in Praxis- und Klinikalltag noch sind. Insgesamt sieben Teile hat die Reihe, von positiven Beispielen über Fragen der Finanzierung der Elternzeit bis zu Vertretungsmodellen zur Reduzierung der Arbeitszeit. Alle Artikel: www.hausarzt.digital/tag/familie-und-praxis
red