Im März 2017 trat das “Cannabis-Gesetz” in Kraft. Dr. Ursula Marschall stellte dazu umfangreiche neue Analysen zu den Erfahrungen der BARMER mit der ambulanten Cannabis-Verordnung vor. Ausgewertet wurden BARMER-Abrechnungsdaten der kassenärztlichen Versorgung seit 2011. Die Krankenkasse versichert bundesweit rund 9,2 Millionen Menschen. Die Analyse liefert auch Unerwartetes. So erhalten nicht, wie oft vermutet, in erster Linie jüngere Patienten Cannabis-basierte Therapien, sondern vor allem ältere: 51% der Verordnungen entfallen auf 50- bis 69-jährige und weitere 13% auf 70- bis 79-jährige Versicherte. “Und das”, betont Marschall, “sind nicht die Alt-68er!”
Insgesamt stieg die Zahl der Barmer-Versicherten, die entsprechende Verordnungen erhielten, von 9.800 im ganzen Jahr 2017 auf rund 13.000 allein im ersten Halbjahr 2019. Bei etwa jedem Zweiten scheint Schmerz der Hauptgrund für die Behandlung zu sein.
Unter den verschiedenen Arztgruppen stellen mit 42% vor allem Allgemeinmediziner die Cannabis-Verordnungen aus, außerdem 31% der Neurologen, Nervenärzte und Psychiater. 8,6% sind Fachärzte mit nicht erfasster Zuordnung, 7,2% Anästhesisten und 3,1% Hämato-Onkologen.
Die durchschnittlichen monatlichen Kosten pro Patient betrugen 2018 nach Marschalls Angaben bei Cannabinoiden im Mittel rund 336 €, bei Cannabis-haltigen Zubereitungen 513 €, bei Fertigarzneimitteln 788 €, bei Cannabisblüten 889 € und mit Nabilon 732 €.
Quelle: Symposium “Zwei Jahre Cannabis-Gesetz – Die Umsetzung in der Schmerztherapie”, 10.10.2019 im Rahmen des Deutschen Schmerzkongresses, Mannheim.
Veranstalter: Bionorica ethics