Industrie + ForschungSekundärprävention nach kryptogenem Schlaganfall

„Aus der deutschen Schlaganfall-Datenbank wissen wir, dass etwa 22 % der Betroffenen einen kryptogenen Schlaganfall erleiden“, berichtete Prof. Hans Christoph Diener, Essen, auf einem Symposium. Es sei anzunehmen, dass bis zur Hälfte dieser Fälle auf unerkanntes klinisch stummes paroxysmales Vorhofflimmern zurückgehen. Doch die „schwammige“ Bezeichnung „kryptogen“ reiche nicht aus, um eine Antikoagulation zu rechtfertigen. Daher entwickelte Diener gemeinsam mit einer internationalen Expertengruppe ein Konzept zur operationalen Definition von ESUS mit folgenden Kriterien:

„Das einzige, was wir diesen Patienten bisher anbieten können, ist ASS – damit erreicht man nur eine relative Risikoreduktion von 13 % gegenüber Placebo“, so Diener. „Gehen wir davon aus, dass bei den meisten Patienten ein thromboembolischer Mechanismus vorliegt, müssten sie von der Antikoagulation profitieren. Wir vermuten, dass die neuen oralen Antikoagulantien genauso sicher sind wie ASS“. Diese Annahme wird z.B. durch die Ergebnisse der AVERROES-Studie gestützt: Sie zeigte, dass Apixaban (Eliquis®) das Blutungsrisiko bei Patienten mit nicht-valvulärem Vorhofflimmern im Vergleich zu ASS nicht erhöhte, unabhängig davon, ob sie bereits TIA oder Schlaganfall erlitten hatten. Darüber hinaus reduzierte Apixaban bei Patienten mit nicht-valvulärem Vorhofflimmern, die für Vitamin-K-Antagonisten ungeeignet waren, im Vergleich zu ASS das Risiko ischämischer, hämorrhagischer oder nicht spezifizierter Schlaganfälle und systemischer Embolien signifikant um relativ 55 %.

Quelle: Satellitensymposium „Vaskuläre Ereignisse und Antikoagulation – Standortbestimmungen“ von BMS/Pfizer auf der ANIM, 30.01.2016, Berlin

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.