Der Vitamin-K-Antagonist Phenprocoumon (Marcumar®) darf ab 1. August 2016 nicht mehr in der Apotheke substituiert werden. Das hat der G-BA entschieden und den seit über 60 Jahren bewährten Gerinnungshemmer auf die Substitutions-Ausschlussliste gesetzt. PD Dr. Rainer Zotz vom Zentrum für Blutgerinnungsstörungen und Transfusionsmedizin in Düsseldorf begrüßte die Entscheidung und hält sie für medizinisch und wirtschaftlich sinnvoll.
Generelle Voraussetzung für die Aufnahme eines Arzneimittels auf die Substitutions-Ausschlussliste ist laut G-BA eine geringe therapeutische Breite. Zur Verhinderung von Thrombosen und Embolien sollte der INR-Wert (International Normalized Ratio) zwischen 2 und 3 liegen. Die dafür benötigte Dosis kann intra- und interindividuell sehr verschieden sein. Laut Fachinformation bedeutet dies, dass bei einem Wechsel auf ein wirkstoffgleiches Präparat ein engmaschiges Monitoring des INR-Wertes erforderlich ist. Das aber ist nur mit ärztlicher Begleitung möglich.
In der Vergangenheit durfte Phenprocoumon durch den Apotheker substituiert werden, was oftmals ohne Wissen des Patienten oder des behandelnden Arztes geschah. Mit weitreichen-den Folgen: "Häufig hatte das Generikum eine andere Form oder Farbe, was zu Compliance-Problemen oder Verwechslung bei den oftmals älteren Patienten führte", berichtet Zotz. Die Bioverfügbarkeit eines Generikums entspricht zudem meist nicht der des Originalpräparates. Dadurch kann die Wirkung bei einer Substanz, die in einem engen therapeutischen Bereich liegt, verändert werden. "Bei einem Gerin- nungshemmer umfasst die veränderte Wirksamkeit meist erniedrigte INR-Werte, aber auch erhöhte, schwankende beziehungsweise nicht einstellbare INR-Werte sind möglich", so Zotz.
Quelle: Nach Informationen der MEDA Pharma GmbH