Der jahrelange Rechtsstreit um Pentalong® 50 mg ist nun endgültig beendet. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Versagung der Nachzulassung im Jahr 2005 nicht rechtens gewesen ist. Daraufhin hat das BfArM dem bewährten Langzeitnitrat mit Wirkung zum 29.07.2016 die Nachzulassung erteilt. Somit ist das Präparat nicht mehr länger aktiv, sondern regulär zugelassen. Pentalong® 50 mg Tabletten unterliegen damit ab sofort wieder der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung und können somit vollumfänglich und ohne jede Regressgefahr zu Lasten der GKV verordnet und abgegeben werden.
Pentaerithrityltetranitrat ist ein besonderes Langzeitnitrat mit einzigartigen Eigenschaften. Es ist indiziert zur symptomatischen Behandlung der chronischen stabilen Angina pectoris bei Erwachsenen mit gesicherter koronarer Herzkrankheit und eingeschränkter körperlicher Belastbarkeit, bei denen Betablocker unverträglich oder kontraindiziert sind oder keine ausreichende antianginöse Wirkung haben.
Quelle: Nach Informationen der Puren Pharma GmbH & Co. KG