Die mit dem 2015 verabschiedeten Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) erweiterten Leistungsansprüche und neuen Aufgaben sind GKV-seitig durch neue Vereinbarungen zur stationären Hospizversorgung und Förderung ambulanter Hospizdienste weitgehend umgesetzt, so Marcus Schneider, Berlin. Dennoch sieht Dr. Dr. Eckhard Eichner, Augsburg, noch eine große Versorgungslücke zwischen der Regelversorgung und spezialisierten Versorgungsformen wie der SAPV. Eine fachlich qualifizierte – wie vom HPG gefordert – allgemeine ambulante Palliativversorgung böte die Chance, mehr Patienten durch den vertrauten Hausarzt und den vertrauten Pflegedienst zu versorgen zu einem Zeitpunkt, an dem die spezialisierte Versorgung – zumindest in Bayern – noch nicht greift. Ein Hindernis dafür ist bei den Ärzten vor allem der Mangel an Zeit (als Folge des Arztmangels), bei den Pflegediensten dagegen die Vergütung.
Eine vernachlässigte Randgruppe sind Patienten mit angeborenen Stoffwechsel- oder Muskelerkrankungen, die heute erfreulicherweise älter werden als früher, mit Erreichen des Erwachsenenalters aber durch das Versorgungsnetz fallen. Der Übergang dieser Patienten in die Erwachsenenpalliativmedizin ist auch deshalb schwierig, weil die Palliativmediziner darauf noch nicht vorbereitet sind, so Professor Roman Rolke, Aachen. Nötig wären mehr Lehrstühle für Palliativmedizin.
Quelle: Pressekonferenz zum 107. Aachener Hospizgespräch "Vom Wegschauen zum Hinschauen – Caring Community ….", organisiert von der Servicestelle Hospiz für die StädteRegion Aachen; unterstützt von der Grünenthal GmbH