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Diclofenac/Omeprazol mit veränderter Wirkstofffreisetzung

Mit Diclofenac/Omeprazol Aristo® steht in Deutschland seit November 2019 das derzeit einzige Präparat in dieser Wirkstoffkombination zur Verfügung. Es ist angezeigt zur symptomatischen Behandlung von rheumatoider Arthirits, Arthrose und Spondylitis ankylosans bei erwachsenen Patienten mit einem Risiko für die Entwicklung von NSAR-assoziierten gastrischen und/oder duodenalen Ulcera, die adäquat mit Diclofenac und Omeprazol kontrolliert sind. Diclofenac wirkt schmerzstillend und entzündungshemmend. Der Wirkstoff Omeprazol reduziert NSAR-induzierte gastrointestinale Nebenwirkungen, da er die Säureproduktion im Magen hemmt. Die Hartkapsel mit veränderter Wirkstofffreisetzung kann dank spezieller Pellet-Galenik einmal täglich oral eingenommen werden und verbessert so die Patientencompliance. Das neue Präparat ist laut Arzneimittel-Richtlinie des G-BA, Anlage III Pkt. 18 (ausgenommene Kombinationen) [1], verschreibungspflichtig und erstattungsfähig und bedarf nur einer einmaligen Patientenzuzahlung.

Quelle: Nach einer Presseinformation von Aristo Pharma

Literatur: 1 Arzneimittel-Richtlinie, Anlage III, Übersicht über Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse in der Arzneimittelversorgung durch die Arzneimittel-Richtlinie und aufgrund anderer Vorschriften (§ 34 Absatz 1 Satz 6 und Absatz 3 SGB V)

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