AbrechnungPrävention im EBM: GU und Impfungen Dr. Heiner Pasch 3 Min. 2. Oktober 2023 HA 16/23 Facebook Twitter WhatsApp SMS E-Mail Link Der Herbst ist im Anmarsch – die Grippesaison steht vor der Tür: Eine Gesundheitsuntersuchung (GU) kann gut mit Impfungen kombiniert werden. Grippe, Pneumokokken, Covid – so wird im GKV-System abgerechnet. © iStockphoto/izusekBusfahrer sind einer größeren Infektionsgefahr ausgesetzt. Prävention im EBM: GU und ImpfungenEBMGOÄHZVSchwerpunkt: Impfungen bei GKV-Patienten Die Gesundheitsuntersuchung (GU) bietet die Gelegenheit, den Impfschutz auf Vordermann zu bringen. EBM Beim Erstkontakt Abrechnung der 03000, 01732, 32880 und 03324. Abrechnung der Impfungen mit der 89111 für die Impfung gegen Influenza und der 89119 für die Impfung gegen Pneumokokkeninfektionen. Ein zweiter Kontakt erfolgt nach drei Tagen zur Besprechung des Ergebnisses der Langzeitblutdruckmessung; nach fünf Wochen Impfung gegen Covid mit Comirnaty und Abrechnung der 88337R. GOÄ Die GOÄ bietet für die GU die Nr. 29 incl. der Beratung. Daneben sind jedoch die Nrn. 250, 3511, 3560, 3562, 3563, 3564 und 3565 für die Laboruntersuchungen abrechenbar. Die Blutdrucklangzeitmessung wird mit der Nr. 654, die Impfungen mit den Nrn. 375 und 377 abgerechnet. Die Besprechung nach drei Tagen kann der Hausarzt mit der Nr. 1 oder 3 abrechnen, da die Langzeitmessung nicht zum Umfang der GU gehört. Die Covid-Impfung nach fünf Wochen wird als neuer Behandlungsfall mit den Nrn.1, 5 und 375 abgerechnet. Facebook Twitter WhatsApp SMS E-Mail Link Weiterlesen Abrechnung Grippeimpfung: Für den Winter gut gerüstet Ab drittem Quartal Meldungen von COVID-19-Impfdaten an Portal entfallen Abrechnung Frische Schnittverletzung am Feierabend Login Registrieren Suchen Newsletter × E-Mail-Adresse: E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns. Passwort: Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen. Angemeldet bleiben Nur wenn Sie sich sicher sind. Login Sie haben noch kein Passwort? 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Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen. Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN): Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen. Mitglied im Hausärzteverband Ich bin Mitglied in einem Hausärzteverband. Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools. Ihr Landesverband: Baden-Württemberg Bayern Berlin-Brandenburg Brandenburg Braunschweig Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Westfalen-Lippe Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen. Newsletter Ja, ich möchte den kostenlosen Newsletter mit wichtigen Neuigkeiten für meinen Beruf erhalten. 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