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"Jeder Fehler zählt"Schlecht für den Menschen, schlecht für die Umwelt

Eine Doppelverschreibung von Dosieraerosolen schadet nicht nur dem betroffenen Patienten – sie wirkt sich auch in Hinblick auf den Klimawandel nachteilig aus.

Über Medikationsfehler wird auf jeder-fehler-zählt.de häufig berichtet. In dem beschriebenen Fall (s. Box) nahm die Patientin den Wirkstoff Beclometason über zwei unterschiedliche Sprays ein. Während der Patientin erfreulicherweise kein messbarer Schaden zugekommen ist, können wir daraus dennoch etwas für die Vermeidung von Doppelverordnungen von Arzneimitteln lernen.

Wie vorbeugen?

Zur Vermeidung von Medikationsfehlern kann die 6R-Regel helfen:

  1. Richtiger Patient?
  2. Richtiges Arzneimittel?
  3. Richtige Dosierung?
  4. Richtige Applikation?
  5. Richtige Zeit (Zeitpunkt)?
  6. Richtige Dokumentation?

Ebenfalls hilfreich ist eine Benachrichtigung bei Doppelverschreibungen durch das Praxisverwaltungssystem, die allerdings nur bei entsprechender regelmäßiger Nutzung und Pflege sowie korrekter Eingabe erscheint. Ein aktueller Medikationsplan (bundeseinheitlicher Medikationsplan, elektronischer Medikationsplan) mit einem Überblick über die Gesamtmedikation ist essenziell, um Medikationsfehler zu vermeiden.

Patientensicherheit und Klimawandel

Der vorliegende Bericht verdeutlicht die Schnittstelle zwischen der Patientensicherheit und den Auswirkungen des Gesundheitssystems auf den Klimawandel. Für die durchschnittliche Hausarztpraxis sind Medikamente der stärkste Treiber des Klimawandels. Besonders die Treibhausgase von Dosieraerosolen, die um mehr als das Tausendfache potenter sind als CO2, sind von großer Relevanz. Für eine durchschnittliche Praxis sind die Auswirkungen auf das Klima durch Dosieraerosole stärker als die Klimaauswirkungen von Strom und Heizung zusammen. Damit ist die Verordnung von Pulverinhalatoren statt Dosieraerosolen ein großer Hebel für mehr Klimaschutz in der Hausarztpraxis. Ausnahmen von dieser Empfehlung gelten für Kinder unter fünf Jahren, für geriatrische Patienten sowie Patienten mit akuter Exazerbation. Bei der Umstellung auf Pulverinhalatoren ist wichtig, dass tiefes Einatmen möglich ist und dass das Präparat kein Notfallmedikament ist. Die DEGAM hat zum Thema klimabewusste Verordnung von inhalativen Arzneimitteln eine eigene S1-Handlungsempfehlung entwickelt (www.hausarzt.link/54ZrT). So kann mit vergleichsweise geringem Aufwand eine große Ersparnis an Emissionen gelingen.

Der dargestellte Fall zeigt, welche Optimierungsmöglichkeiten wir in der Hausarztpraxis haben: einerseits im Hinblick auf die Patientensicherheit und andererseits hinsichtlich der Verringerung der Emissionen.

Die Autoren erklären, dass keine Interessenkonflikte vorliegen.

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