Für die Beauftragung eines PCR-Labortests bei symptomatischen Patienten nutzen Arztpraxen heute nur noch das Formular 10. Das Formular 10C kann nicht mehr verwendet werden, seit zum 1. März der Anspruch auf präventive Testungen – beispielsweise von Praxispersonal oder auch in Form sogenannter Bürgertests – weggefallen ist. Ebenso entfällt seither das Formular OEGD. Daran erinnert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
Sowohl 10C als auch das OEGD waren eigens für die Coronatests eingeführt worden. Per QR-Code konnten Getestete ihr Ergebnis selbst abrufen. Ab sofort übermitteln die Labore den Befund wieder an die Arztpraxis, die den Patienten dann über das Ergebnis informiert.
Wichtig: Tests, die bis Ende Februar erfolgt sind, können bis 31. Mai über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet werden, erinnert die KBV.