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CoronaBürgertests gehen weiter

Zwei Änderungen zeichnen sich für Praxisteams ab: Die kostenfreien Corona-Schnelltests bleiben bis Ende Juni erhalten. Zudem plant das Bundesgesundheitsministerium, die Quarantäne nach einer Infektion zu verkürzen.

Bis Ende Juni kann jeder einmal pro Woche einen Corona-Schnelltest auf Staatskosten machen.

Berlin. Die Schnelltests für jeden (“Bürgertests”) bleiben zunächst weiter kostenfrei. Das sieht eine Änderung der Corona-Testverordnung vor, die am Mittwoch (30.3.) in Kraft getreten ist. Demnach sollen die Bürgertests noch bis 29. Juni weiter angeboten werden können.

Damit haben weiterhin alle Bürger auch ohne Corona-Symptome Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche an Teststellen durch geschultes Personal. Mit dem Angebot sollen Ansteckungen angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen erkannt und verhindert werden.

Die Testbescheinigungen können auch als Nachweis bei Zugangsregeln zu Innenräumen und Veranstaltungen dienen, die ab diesem Sonntag (3.4.) aber nicht mehr flächendeckend angeordnet werden können.

Bald kürzere Quarantäne?

Das Bundesgesundheitsministerium und das Robert Koch-Institut (RKI) planen, die Quarantäne für Corona-Infizierte und deren Kontaktpersonen zu lockern. Dazu haben sie einen Entwurf am Mittwoch (30.3.) an die Länder verschickt. Bisher dauern Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test frühestens nach sieben Tagen beendet werden.

Konkret sollen Isolierungen, wenn man selbst infiziert ist, künftig noch fünf Tage dauern. Empfohlen werden soll, freiwillig Kontakte zu reduzieren und – beginnend nach fünf Tagen – wiederholt Tests oder Selbsttests zu machen. Zudem soll “keine strenge Isolierung” mehr vorgegeben werden. Eine formelle Anordnung des Gesundheitsamtes, die häufig jetzt schon nicht mehr erfolgt, soll künftig entfallen.

Auch die Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten soll dem Vorschlag zufolge künftig noch fünf Tage dauern und muss nicht mehr eine “strenge Quarantäne” sein. Empfohlen werden soll, freiwillig Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen.

Fünf Tage-Vorgabe auch für Gesundheitspersonal

Für Beschäftigte im Gesundheitswesen und der Pflege soll demnach ebenfalls die Fünf-Tage-Regel gelten. Für das Beenden einer Isolierung wegen einer Infektion sieht der Vorschlag allerdings vor, dass man zuvor 48 Stunden ohne Symptome sein muss. Zudem soll man einen negativen Test vorlegen müssen, der frühestens am fünften Tag abgenommen werden kann.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) hatte ausdrücklich angekündigt, dass die Länder noch eigene Vorschläge einbringen können. Ziel sei, dass man mit einer neuen Regelung in der nächsten Woche arbeiten könne.

Quelle: dpa

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