Berlin. Ab 1. Mai können Bürger, die an Corona erkrankt sind, zum Beispiel wieder einkaufen gehen und müssen sich nicht in Isolation begeben. Das haben die Gesundheitsminister der Länder am Montag (4.4.) beschlossen.
Sie empfehlen allerdings „dringend“ eine fünftägige Isolation oder Quarantäne für Infizierte und deren Kontaktpersonen. Das bleibt aber freiwillig. Eine Freitestung sei bei Infizierten frühestens nach fünf Tagen möglich, zuvor waren es sieben Tage oder zehn Tage ohne Test.
Gesundheitsämter müssen Tätigkeitsverbot anordnen
Anderes gilt für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Alten- und Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten. Im Infektionsfall müssen die Gesundheitsämter ein Tätigkeitsverbot anordnen, heißt es in einer Pressemitteilung der Gesundheitsministerkonferenz (GMK).
Bei einer nachgewiesenen Infektion sollen sich betroffene Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen fünf Tage in Isolation begeben. Für Kontaktpersonen von Infizierten jedoch gelten die gleichen Regeln wie bei der Allgemeinbevölkerung.
„Den geplanten Strategiewechsel der Quarantäne- und Isolationsregelungen hin zu mehr Eigenverantwortung halten wir für vertretbar“, sagte Petra Grimm-Benne, Gesundheitsministerin in Sachsen-Anhalt und GMK-Vorsitzende.
Personalausfall vermeiden
Mit den verkürzten Absonderungszeiten könne auch hoher Personalausfall in wichtigen Bereichen vermieden werden, teilt die GMK weiter mit.
Die Änderungen gehen auf eine gemeinsame Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert Koch-Instituts zurück. Allerdings müssen die Länder dies nun auch umsetzen.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) wies außerdem darauf hin, dass noch wichtige Fragen geklärt werden müssten – etwa was Verdienstausfälle oder Krankschreibungen angehe. Hier müsse der Bund rasch einen vernünftigen Vorschlag liefern.
“Unabhängig davon, wie die gesetzlichen Vorgaben aussehen, sollte jeder, der positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, unbedingt Kontakt zu anderen Menschen vermeiden! Gerade wer Symptome aufweist, sollte zu Hause bleiben – egal ob es sich um Corona oder eine andere Infektion handelt. Das sollte konsequent beachtet werden”, erklärt Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender Deutscher Hausärzteverband.
Quelle: mit dpa