SteuertippsStatt freier Mitarbeit: Für Praxisvertreter Sozialabgaben abführen
Früher konnte man eine Praxisvertretung, die nicht ständig in der Praxis war, als sogenannte freie Mitarbeitende beschäftigen. Das vereinbarte Honorar wurde an die Vertretung bezahlt, die es selbst versteuerte. Doch nach und nach hat sich die Rechtslage geändert.