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Bernhard Fuchs Steuerberater, Volkach

Bernhard Fuchs

Kanzlei Fuchs & Stolz, www.fuchsundstolz.de

45 Artikel

Feiern mit Ihren Praxismitarbeiterinnen und Einladungen an Geschäftsfreunde werden meist positiv aufgenommen und fördern die Zusammenarbeit. Grundsätzlich sind die Aufwendungen für im überwiegend betrieblichen Interesse veranstaltete Feiern oder Einladungen steuerlich abzugsfähig. Hierbei gelten aber unterschiedliche Spielregeln.

SteuertippsFeste feiern und Steuern sparen

Feiern mit Ihren Praxismitarbeiterinnen und Einladungen an Geschäftsfreunde werden meist positiv aufgenommen und fördern die Zusammenarbeit. Grundsätzlich sind die Aufwendungen für im überwiegend betrieblichen Interesse veranstaltete Feiern oder Einladungen steuerlich abzugsfähig. Hierbei gelten aber unterschiedliche Spielregeln.

Gutes Personal zu finden und zu halten ist für Praxen äußerst schwierig geworden. Das Gehaltsniveau ist bereits stark gestiegen. Gibt es Wege den Beschäftigten etwas Gutes zu tun, ohne dass der Arbeitgeber hierfür einen hohen finanziellen Aufwand betreiben muss? Das untersuchen wir nachfolgend am Beispiel der Überlassung eines Elektro-Autos.

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