Im Beitrag “Dauerbaustelle — Viel Hickhack um Terminvermittlung” (HA 06/23, S. 20) ist ein Fehler passiert: Versehentlich hieß es, auf der Überweisung sei die Betriebsstättennummer (BSNR) der weiterbehandelnden Facharztpraxis anzugeben. Das ist nicht der Fall.
Lediglich bei der Abrechnung der 03008 EBM ist die BSNR der fachärztlichen Praxis (in Feldkennung 5003) zu nennen, an die die Versicherten vermittelt wurden. Die BSNR kann beispielsweise bei der Terminvereinbarung erfragt werden.
red