Erfurt. Beim 122. Deutschen Ärztetag, der kommendes Jahr in Münster stattfindet, soll der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) eine Änderung der Geschäftsordnung vorlegen, die die Einrichtung einer Antragskommission beinhaltet. Dafür haben die Delegierten am Freitag (11. Mai) mit überwältigender Mehrheit gestimmt – nachdem sie in einem wahren Abstimmungsmarathon mehr als 150 Anträge am Donnerstag und Freitag abgestimmt haben.
BÄK-Präsident Prof. Frank Ulrich Montgomery befand den Antrag am Freitag für „absolut richtig”. „Das, was wir hier machen, hat kaum noch etwas mit einem würdevollen Abarbeiten von Anträgen zu tun”, kritisierte er vor den Delegierten. Er selbst könne nicht mehr sagen, jeden einzelnen Antrag inhaltlich zu überblicken.
Allein zur Musterweiterbildungsordnung (MWBO) standen in diesem Jahr fast 80 Anträge zur Abstimmung – viele, und hier liegt ein Problem, doppelten sich inhaltlich oder befassten sich mit konfligierenden Aspekten, was eine Abstimmung einzelner Anträge redundant machen könnte.
Bis 2019 soll eine Projektgruppe “Prozessoptimierung Satzung und Geschäftsordnung Deutscher Ärztetag” ein Konzept zur Einrichtung einer Kommission erarbeiten. „Um dem großen Bedarf an Diskussion gerecht zu werden und dabei die Klarheit einer stringenten Beschlussfassung zu gewährleisten, insbesondere mit Blick auf die Außendarstellung, ist die Einrichtung einer solchen Kommission erforderlich”, heißt es zur Begründung im beschiedenen Antrag.