Die Delegierten des 120. Deutschen Ärztetags haben am Mittwoch (24.5.) in Freiburg das bisher geltende Verbot ausschließlicher Fernbehandlung zu Grabe getragen. Mit großer Mehrheit von 214 Ja- zu 12-Nein-Stimmen votierten die Delegierten für eine Änderung des einschlägigen Absatz’ 4 im Paragrafen 7 der (Muster-)Berufsordnung (MBO).
Prof. Frank Ulrich Montgomery, Präsident des Ärztetags und der Bundesärztekammer (BÄK), sah in dem Votum einen Epochenwandel: “Meine Damen und Herren, Sie sind Zeugen einer Änderung der Politik der Bundesärztekammer.”
Die Landesärztekammer in Baden-Württemberg hatte als bisher bundesweit einzige per vergangenen November ihre Berufsordnung entsprechend novelliert. Seitdem heißt es dort ergänzend: “Modellprojekte, (…) in denen ärztliche Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsnetze durchgeführt werden, bedürfen der Genehmigung durch die Landesärztekammer und sind zu evaluieren.” Will heißen: Ausschließliche Fernbehandlung ist nun in genehmigten Projekten möglich.
In den anderen Kammern gilt bis dato noch die Regelung, dass Ärzte Behandlung und Beratung “nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen” dürfen. Das hat zur Folge, dass etwa bei einer telefonischen Konsultationen mindestens nachträglich ein “unmittelbarer” Arzt-Patienten-Kontakt nötig ist.
Modellprojekt bereits im Südwesten
In Baden-Württemberg hat vor wenigen Wochen schließlich die Kassenärztliche Vereinigung ein Modellprojekt zur Tele-Beratung angekündigt. In zwei Regionen sollen Patienten sich künftig per Telefon und Video beraten lassen können, ohne dass ein Arztbesuch zwingend nötig ist.
Dr. Norbert Metke, Chef der Südwest-KV und Ärztetagsdelegierter, sprach seinen Kollegen in Freiburg ins Gewissen: “Wer zu spät kommt, bestraft das Leben seiner Patienten. Sie können nicht stehen bleiben, wenn die Erde sich dreht”, sagte er mit Blick auf Anbieter, die zunehmend auch aus dem Ausland in das Geschäft mit der telemedizinischen Patientenberatung drängen. Wenn die Ärzteschaft nicht selbst diese Modelle etabliere, würde dies die Industrie tun. “Meine Damen und Herren, Nokia war zwei Jahre nach der Erfindung des iPhones tot.”
In der Schweiz werden seit Jahren positive Erfahrung mit der Telefon- und Online-Beratung gemacht. Der dortige Anbieter Medgate betreibt ein großes “Telemedicine Center”, an das sich Patienten per Telefon, Internet oder Video-Chat wenden können. “Wir brauchen keine Erfahrung mehr, ob Telemedizin bei 30 Prozent aller Erstkontakte geht. Wenn es in der Schweiz geht, wird es bei uns auch gehen. Da müssen wir jetzt ran”, so Metkes Appell.
Persönlicher Kontakt ist “Goldstandard”
Andere Delegierte sehen in Telefon- und Video-Projekten außerdem eine Lösung für das Problem der zunehmenden Inanspruchnahme von Notaufnahmen durch Patienten mit unkritischen Erkrankungen. “Es geht auch um die Bagatellpatienten, die wir jeden Tag haben”, sagte Dr. Svante Gehring, Delegierter aus Schleswig-Holstein. “Die will ich aus dem System draußen haben.” Das sei gerade mit Telemedizin möglich.
Da die MBO beim Ärztetag kein Tagesordnungspunkt war, konnten die Delegierten allerdings nicht über ihre unmittelbare Änderung abstimmen. Dafür hätte der betreffende Antrag II-35 laut Geschäftsordnung gleich zu Beginn eingebracht werden müssen. Dem beschlossenen Antrag wurde daher kurzerhand vorangestellt, “Die Berufsordnungsgremien werden gebeten, zu prüfen …”
In zwei weiteren Anträgen bewerteten die Delegierten zeitgleich den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt als “Goldstandard ärztlichen Handelns”. Außerdem sollten digitale Techniken Ärzte zwar unterstützen, sie dürften die “notwendige persönliche Zuwendung” jedoch nicht ersetzen.