Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

SuperwahljahrBaden-Württemberg: Noch 1x wählen gehen

Das Superwahljahr in Baden-Württemberg geht in die letzte Runde: Am 01. Dezember werden die 40 Delegierten des Hausärzteverbands Baden-Württemberg neu gewählt. Sie bilden zusammen das “Parlament” des Verbandes: die Delegiertenversammlung.

Zusammen mit dem Vorstand gestalten die Delegierten die berufspolitische Arbeit des Verbands in den nächsten Jahren, machen sich für die hausärztliche Versorgung stark und platzieren berufspolitische Forderungen in der Politik. Als erste Amtshandlung wählt die Delegiertenversammlung im März 2022 den neuen Vorstand des Hausärzteverbands Baden-Württemberg.

So wird gewählt

Ende Oktober erhalten alle wahlberechtigten Mitglieder ihre Wahlunterlagen. Ihre Stimme geben Sie per Briefwahl ab. Den ausgefüllten Stimmzettel senden Sie zusammen mit dem Wahlschein an den Hausärzteverband Baden-Württemberg zurück. Die Unterlagen müssen dort bis zum 30. November eingegangen sein. Am 01. Dezember werden die Stimmen ausgezählt.

Wie setzt sich die Delegiertenversammlung zusammen?

Gewählt werden die Delegierten in den vier Bezirken Nordbaden (10 Delegierte), Südbaden (9 Delegierte), Nordwürttemberg (13 Delegierte) und Südwürttemberg (8 Delegierte). Die Zahl der Delegierten eines Bezirks ergibt sich aus dem Verhältnis der Mitglieder des Bezirks zu den Mitgliedern aller vier Bezirke.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.