Nicht nur die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände fordert, dass Unternehmen und Betriebe den Impfstatus ihrer Mitarbeitenden abfragen dürfen. Dagegen sehen Datenschützer darin einen Tabubruch.
Auch die Politik ist sich derzeit noch uneinig: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plädiert für eine Abfragemöglichkeit, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sieht eine solche Regelung eher skeptisch.
Dazu Dr. Sören Langner, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Wirtschaftskanzlei CMS: “Der Impfstatus gehört zu den im Datenschutzrecht besonders geschützten Gesundheitsdaten.
Das bedeutet aber nicht, dass ein Fragerecht des Arbeitgebers generell ausgeschlossen ist. Schon heute ist dies für Gesundheits- und Pflegeberufe in den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes angelegt, vgl. § 23a Infektionsschutzgesetz.
Dort, wie auch im Datenschutzrecht, gilt: Erlaubt ist, was erforderlich ist.” Dr. Langner weiter: “Eine gesetzliche Klarstellung kann helfen, die erforderliche Abwägung zwischen dem Informationsinteresse des Arbeitgebers und dem Datenschutzinteresse der betroffenen Beschäftigten zu erleichtern.
Ob dies noch in dieser Legislaturperiode kommt, ist offen. Die Spielräume sind aber vorhanden.” red