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CoronaErste Details zur Auffrischimpfung

Ab 1. September sollen die Praxen für die dritte Impfdosis gegen Corona startklar sein, peilt zumindest der Bundesgesundheitsminister an. Doch noch fehlt die neue Impfverordnung. Ein paar wichtige Details für Ärztinnen und Ärzte sind aber bereits bekannt, etwa zur Abrechnung.

Erste Details zur dritten Dosis einer Corona-Impfung stehen fest, aber vieles fehlt noch.

Berlin. Zum wiederholten Mal stehen kurz vor dem Start einer Corona-Maßnahme noch nicht die nötigen Informationen für Hausärztinnen und Hausärzte bereit. Erste Details wurden aber nun bekannt (Stand 29.8.).

Dabei sollen Ärzte schon ab 1. September die Auffrischimpfungen gegen SARS-CoV-2 an bestimmte Patienten verabreichen. So wünschen es sich zumindest die Gesundheitsminister der Länder und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Die dafür nötige Änderung der Corona-Impfverordnung lässt jedoch auf sich warten. Und auch eine STIKO-Empfehlung dazu steht noch aus.

Zumindest einige Details und Ratschläge für die Praxen gibt es aber. Weitere Informationen werden nach dem Treffen der Gesundheitsminister am Montag (30.8.) erwartet. “Der Hausarzt” wird darüber informieren. Der Deutsche Hausärzteverband hat bereits vor dem Mehraufwand der Praxen durch die Aufklärung zu den Booster-Impfungen gewarnt, besonders da im Herbst wieder die Grippesaison beginnt. Grundsätzlich befürwortet der Verband die Auffrischimpfung für alte und gefährdete Personen, wünscht sich aber eine eine Empfehlung der STIKO und fordert darüber hinaus eine klare Kommunikationsstrategie.

Neue Pseudo-Ziffern zur Auffrischungsimpfung

So hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Pseudo-Abrechnungsziffern am Freitagabend (27.8.) bekannt gegeben (Tab. 1). Relevant sind für Hausärztinnen und Hausärzte besonders die Biontech/Pfizer-Ziffern, da noch offen ist, wann die Moderna-Vakzine an die Praxen geliefert wird.

Jedoch muss noch die neue Fassung der Corona-Impfverordnung abgewartet werden, damit die Abrechnungsziffern in die Praxissoftware (PVS) eingespielt werden können. Dies soll laut KBV dann aber zeitnah im September über ein Sonder-Update erfolgen.

Ebenso wird erst mit der neuen Impfverordnung feststehen, wie die Auffrischungsimpfungen honoriert werden.

Besser zunächst separat dokumentieren

Hausärzten, die bereits mit den Nachimpfungen beginnen, rät der Bayerische Hausärzteverband daher, die Impfungen zunächst separat zu dokumentieren und später abzurechnen, wenn die Ziffern endgültig feststehen.

In der Vergangenheit haben nämlich nicht alle Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Pseudo-Ziffern der KBV übernommen. Praxistipp: Um sich spätere Mehrarbeit zu sparen, sollten Praxisteams also eine Information durch die für sie zuständige KV und das Software-Update abwarten.

Wer soll eine dritte Dosis erhalten?

In laufenden Studien zur Nachbeobachtung der Corona-Impfungen zeichnet sich ab, dass bei Älteren und Menschen mit einem schwächeren Immunsystem die Antikörper-Titer sechs Monate nach der zweiten Impfung deutlich sinken. Bei ihnen geht eine Covid19-Erkrankung aber oft mit einem schweren Verlauf einher.

Auf dieser Basis haben die Gesundheitsminister der Länder Mitte August festgelegt, wer im Herbst eine Auffrischung mit einer mRNA-Impfung erhalten soll:

  • Bewohner von Pflegeheimen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie mit vulnerablen Gruppen
  • Pflegebedürftige, die zuhause leben
  • Über 80-Jährige
  • Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression (z.B. Organtransplantierte, Dialyse-, Krebspatienten oder mit HIV)

Eine dritte Dosis soll frühestens sechs Monate nach der Zweitimpfung gegeben werden. Das wären im September also diejenigen hausärztlichen Patienten, die ihre Impfung im Januar oder Februar 2021 erhalten haben.

„Jetzt auf Heime zugehen“

„Die Einholung erneuter Einverständniserklärungen für die dritte Impfung durch die Bewohner (von Pflegeheimen) kann bereits jetzt erfolgen“, rät der Hausärzteverband Rheinland-Pfalz. Hausärztinnen und Hausärzte sollten daher nun die von ihnen betreuten Heime ansprechen, um die Organisation der Drittimpfung abzustimmen. Denn hierfür seien nicht erneut mobile Impfteams nötig, macht der Verband deutlich.

Mit der Drittimpfung von Bewohnern könnten zudem fehlende Erst- und Zweitimpfungen zum Beispiel beim Pflegepersonal nachgeholt werden, schreibt das Bayerische Gesundheitsministerium in einem Brief an den Bayerischen Hausärzteverband. Ob die Corona-Auffrischung hingegen zusammen mit der im Herbst wieder anstehenden Influenza-Impfung erfolgen kann, ist noch unklar. Bislang wird grundsätzlich ein Abstand von zwei Wochen zu anderen Impfungen empfohlen.

Aufklärungsbogen noch nicht überarbeitet

Einige Ärztinnen und Ärzte sorgen sich, dass eine dritte Dosis nicht von der Zulassung der mRNA-Vakzinen abgedeckt sei. Zu Unrecht, sagt das Bundesgesundheitsministerium. Es stellt daher klar, dass die erneute Gabe eines zugelassenen Arzneimittels und dessen bestimmungsgemäßer Gebrauch von der Zulassung umfasst sind. Damit trägt der Bund potenzielle Versorgungsansprüche von Geimpften, wenn die Immunisierung entsprechend der ärztlichen Sorgfaltspflicht stattgefunden hat.

Die dafür nötigen Aufklärungsbögen werden bereits für die Auffrischungsimpfung überarbeitet, heißt es. Noch stehen sie aber nicht zur Verfügung. Der Bayerische Hausärzteverband rät daher zu einer mündlichen Aufklärung durch die Impfärzte, die dann auf jeden Fall schriftlich dokumentiert wird.

Der Verband verweist ergänzend dazu auf ein Schreiben des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Danach sollen Ärztinnen und Ärzte die bisherigen Aufklärungsbögen nutzen und darin handschriftlich vermerken, dass es sich um eine Auffrischung handelt.

Weiterhin tägliche Meldung

Die Auffrischungsimpfungen sollen Praxisteams wie bislang täglich online dokumentieren. Die KBV hat dazu das Impf-Dokuportal bereits angepasst, sodass dort die Booster-Impfungen von Montag (30.8.) an eingetragen werden können.

Bestellung nur auf einem Rezept

Begrüßen dürften es die Praxen, dass der Impfstoff für Auffrischungen auf das gleiche Rezept wie für Erst- und Zweitimpfungen eingetragen werden kann. Praxen können also mit einem Rezept ihren Gesamtbedarf an Dosen je Impfstoff in der Apotheke ordern.

Zur Auswahl stehen für eine Bestellung bis um 12 Uhr am 31. August drei Vakzinen: Biontech/Pfizer, Astrazeneca sowie Johnson & Johnson.

Vom 13. bis 19. September plant die Bundesregierung zudem eine Aktionswoche Impfen. Dafür können Praxen kurzfristig Impfstoffe nachbestellen, die dann aus einem Sonderkontingent zur Verfügung gestellt werden, informiert die KBV. Auf dem Rezept ist dafür „Aktionswoche Impfen“ zu dokumentieren. Die Vakzinen sollen Praxen dann innerhalb von drei Tagen erhalten.

Zweitimpfung nach Vektorvakzin

Darüber hinaus kommen für eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Vakzin Personen infrage, die eine Erstimpfung mit einem Vektorimpfstoff (Astrazeneca, Johnson&Johnson) bekommen haben. Da hier die Immunisierung in der Regel im Juni und Juli begonnen wurde, wäre hier eine Auffrischung mit einem mRNA-Impfstoff oft erst im Dezember oder Januar dran, so die KV Schleswig-Holstein.

Da Impfzentren schon früher mit Astrazeneca geimpft haben und viele Zentren nun geschlossen werden, kann es sein, dass einzelne Personen sich aber auch schon früher bei ihren Hausarztpraxen melden, um ihre Zweitimpfung zu bekommen, macht die KV Schleswig-Holstein aufmerksam.

STIKO bisher zurückhaltend

Mitte August hatte sich STIKO-Vorsitzender Prof. Thomas Mertens angesichts fehlender Daten zu Nebenwirkungen einer dritten Dosis der Corona-mRNA-Vakzinen zurückhaltend über den frühen Starttermin geäußert. Aus seiner Sicht komme es nicht darauf an, ob die Corona-Impfung eine Woche früher oder später gegeben werde. Es gebe allerdings auch keinen Hinweis darauf, dass die Auffrischung schade.

Laut dem Hausärzteverband Rheinland-Pfalz habe die STIKO aber bereits signalisiert, ihre Empfehlung hinsichtlich der dritten Dosis entsprechend anzupassen. Damit sei aber frühestens nach dem Treffen der Landesgesundheitsminister am Montag (30.8.) zu rechnen. red

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