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AbrechnungIn 4 Schritten zur korrekten HZV-Abrechnung

Am Ende eines jeden Quartals steht die Abrechnung der Hausarztverträge an. Das HZV-Team erinnert, wie diese erfolgreich gelingt.

Die Abrechnung der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) findet in vier Schritten statt. An diesen können sich Hausärztinnen und Hausärzte “entlanghangeln”:

  1. Im “Informationsbrief Patiententeilnahmestatus”, den Sie vor Quartalsbeginn erhalten, sind alle Ihre Patienten aufgeführt, die am jeweiligen HZV-Vertrag teilnehmen. Bitte übernehmen Sie diese Informationen unbedingt in Ihre Vertragssoftware. Mit der Software-Funktion “Patiententeilnehmerverzeichnis (PTV)” in der Vertragssoftware können Sie die Inhalte des “Informationsbrief Patiententeilnahmestatus” auch direkt in Ihre Praxissoftware importieren und müssen dies nicht mehr manuell vornehmen. Nutzen Sie auch den HZV Online Key (HOK), um zu überprüfen, ob ein Patient in die HZV eingeschrieben ist. Sie erhalten umgehend eine Rückmeldung aus dem HÄVG Rechenzentrum über den HZV-Teilnahmestatus eines Vertretungspatienten oder auch eines neuen Patienten.
  2. Die Honoraranlage (meist Anlage 3) eines HZV-Vertrags enthält alle Leistungen, die im Rahmen des jeweiligen HZV-Vertrags abgerechnet werden können. Vergleichen Sie auch hierzu unsere vertragsübergreifenden Gegenüberstellungen und Ziffernspicker. Alle HZV-Leistungen für Ihre HZV-Patienten übermitteln Sie dann online oder via CD-ROM im Rahmen der HZV- Abrechnung an die HÄVG Rechenzentrum GmbH bis zum Ablauf des 5. oder 10. Kalendertags (abhängig vom HZV-Vertrag) des auf das jeweilige Abrechnungsquartal folgenden Monats: 5./10. Januar, 5./10. April, 5./10. Juli und 5./10. Oktober.
  3. Die Abrechnung der im HZV-Ziffernkranz (meist Anhang 1 zur Anlage 3) aufgeführten EBM-Leistungen darf für die eingeschriebenen HZV-Patienten nicht über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) erfolgen. Ihre Vertragssoftware unterstützt Sie mit einem Hinweis bezüglich der Abrechnung im korrekten Versorgungssektor, sofern Sie HZV-Leistungen versehentlich über die KV abrechnen möchten.
  4. Alle weiteren EBM-Leistungen, die nicht im HZV-Ziffernkranz enthalten sind, können Sie für Ihre HZV-Patienten über die KV abrechnen.

Weitere Infos

Für weitere Fragen zu den HZV-Verträgen steht Ihnen der Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH unter 02203 / 5756 1111 sowie das HZV-Team des Hausärzteverbandes unter 02203 / 5756 1210 gerne zur Verfügung.

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