Ein Arzt muss seine Patienten vor einer Operation unter gewissen Umständen auch über eigene Vorerkrankungen aufklären. Zu diesem Schluss kam das Bayerische Oberste Landesgericht jüngst.
Es ging um einen Augenarzt, der nach einem Schlaganfall 2009 im März 2011 begonnen hatte, wieder Patienten ambulant zu operieren, obwohl er laut Gericht Probleme mit der Feinmotorik hatte. Bei einigen Patienten kam es nach den Eingriffen zu Komplikationen.
Die Verteidigung hatte im vorherigen Verfahren Freispruch gefordert. Ihr Mandant sei überzeugt gewesen, trotz seines Schlaganfalls immer noch fehlerfrei operieren zu können. Auch der Amtsarzt habe 2012 bei ihm keine Anhaltspunkte für körperliche Einschränkungen festgestellt. Dem folgte das Bayerische Oberste Landesgericht nicht.