Der elektronischen Patientenakte drohen weitere Verzögerungen. Denn der Streit zwischen dem Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber und den Kassen scheint sich Medienberichten zufolge zuzuspitzen.
Kelber besteht seit Monaten darauf, dass ab 2022 auch Patienten ohne Smartphone die Möglichkeit einer dokumentengenauen Freigabe erhalten; andernfalls droht er damit, den Krankenkassen zu untersagen, ihren Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten (“Der Hausarzt” 15/20).
Unter Berufung auf ein Schreiben des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) berichten Medien nun, dass Kassen und Gematik die Umsetzung dieser Vorgabe bis Jahresende für “unmöglich” halten.
Das BAS empfehle den Kassen, gegen die Weisung des Datenschützers zu klagen. Dies würde jedoch zu weiteren Verzögerungen führen.
Den Kassen zufolge waren zuletzt ohnehin noch zahlreiche technische Vorgaben offen. Bis zum 22. Juni waren laut den Berichten noch ganz regulär Anpassungen an den Vorgaben vorgesehen.