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KBVE-Arztbriefe nur noch über KIM!

Den Anbieter ihres KIM-Dienstes können Praxen jederzeit frei wählen. Denn der Dienst, egal von welchem Provider er kommt, wird mit jedem PVS kompatibel sein. Dies ist eine Vorgabe der Gematik, die auch für die Zulassung der KIM-Dienste zuständig ist.

Seit dem 1. April dürfen Ärztinnen und Ärzte elektronische Arztbriefe nur noch über einen von der Gematik zugelassenen KIM-Dienst übermitteln.

Seither wird die Übermittlung von E-Arztbriefen über andere Dienste auch nicht mehr vergütet. Daran erinnert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Laut der geltenden Richtlinie “elektronischer Brief” dürfen die Pauschalen 86900, 86901 und die Strukturförderpauschale 01660 nur noch dann abgerechnet werden, wenn die Übermittlung nachweislich über einen KIM-Dienst erfolgt ist.

Dienste für Kommunikation im Medizinwesen (KIM) wurden im Zuge des Digitale-Versorgungs-Gesetzes eingeführt und gelten aufgrund der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung als besonders sicher.

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