Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS) hat bundesweit einheitliche Maßgaben für die Pflegebegutachtung während der Corona-Pandemie beschlossen.
Demnach soll diese in der Regel nach wie vor persönlich im Wohnbereich des Versicherten stattfinden. Strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, etwa regelmäßige Tests der Gutachter, gewährleisten laut MDS den Infektionsschutz.
Auf die persönliche Befunderhebung im Häuslichen soll nur verzichtet werden, wenn im Einzelfall ein besonders hohes Risiko einer Ansteckung mit Covid-19 besteht. Dann soll ein strukturiertes Telefoninterview stattfinden.