Ärztinnen und Ärzte können Kinder-Früherkennungsuntersuchungen ab der U6, die oft auch in Hausarztpraxen stattfinden, aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin bei Überschreitung der vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten durchführen und abrechnen.
Im März hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden, die Sonderregelung bis zunächst 30. September zu verlängern.
Die Sonderregelung ist geknüpft an die Dauer der vom Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Dadurch sollen Praxen entlastet werden.