Anders als bei den gesetzlichen Kassen gibt es für Privatversicherte noch Klärungsbedarf, in welchen Fällen die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) übernommen werden.
Noch können erst einige Privatversicherer die Apps erstatten, die im DiGA-Verzeichnis gelistet sind, stellt der PKV-Verband gegenüber “Der Hausarzt” klar.
Derzeit prüfe ein unabhängiger Treuhänder, in welchen bestehenden Tarifen ein verbindlicher Anspruch besteht. “Privatversicherte sollten sich daher im Vorfeld bei ihrem Versicherer erkundigen, ob dieser die Kosten erstattet”, rät der Verband.
Die Verordnung von DiGA für Privatversicherte läuft für Ärztinnen und Ärzte wie andere Verordnungen auch. Für die Beratung zur DiGA können sie laut PKV-Verband die Nr. 1 oder 3 GOÄ abrechnen.