Rückwirkend zum 8. März ist die überarbeitete Corona-Impfverordnung in Kraft getreten. Bei Redaktionsschluss zeichnete sich jedoch ab, dass sich der Impfstart in den Praxen weiter verschiebt, auch weil die Impfung mit Astrazeneca vorübergehend gestoppt worden war.
Einerseits seien die Liefermengen einiger Impfstoffe nicht klar. Andererseits wollten die Ländergesundheitsminister bevorzugt die Impfzentren beliefern. Letzteres kritisierte der Deutsche Hausärzteverband scharf. Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt forderte ein, nur noch die gebuchten Termine in den Zentren abzuarbeiten und schnellstmöglich auf die Praxen umzustellen.
Der Verband konnte aber auch wichtige Änderungen in der Verordnung erreichen. So macht diese jetzt klar, dass Praxen als “beauftragt” gelten, sobald sie von Bund oder Land Impfstoff erhalten. Das Haftungsrisiko tragen dadurch die Länder. Zudem brauchen Personen aus den Priorisierungsgruppen 2 und 3 kein ärztliches Attest, sofern sie von einer Praxis geimpft werden, in der sie bereits behandelt werden.