München. Die beiden mRNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer (BNT162b2, “Comirnaty”) und Moderna (mRNA-1273) sind mittlerweile EU-weit zugelassen. Das Vektorvakzin von University of Oxford/AstraZeneca (AZD1222) wird in Großbritannien bereits auf Grundlage einer Notfallzulassung verabreicht, in der EU wird die Zulassung noch im Januar erwartet. Zu den beiden mRNA-Impfstoffen liegen abgeschlossene Publikationen zur Phase-3-Prüfung vor, zu AZD1222 eine Interimsauswertung.
Die Studieneckdaten
Comirnaty wurde an über 40.000 Probanden im Alter ab 16 Jahren getestet (zeitlicher Abstand der Injektionen: 21 Tage). Für den primären Endpunkt (Infektion mit SARS-CoV-2 mindestens sieben Tage nach der zweiten Impfdosis) betrug der Unterschied zwischen Verum und Placebo 95 Prozent. In den Subgruppen (unter anderem Geschlecht, Alter, Hautfarbe, BMI) wurde ein vergleichbarer Schutz zwischen 90 und 100 Prozent erreicht.
An der Phase-3-Prüfung von mRNA-1273 (Impfabstand 28 Tage) nahmen über 30.000 Probanden ab 18 Jahren teil. Im primären Endpunkt (Infektionen mindestens zwei Wochen nach der zweiten Impfung) betrug der Unterschied zwischen den Gruppen 94,1 Prozent.
Für AZD1222 (auch als ChAdOx1 nCoV-19 bezeichnet) hing die Schutzwirkung gemäß der Interimsauswertung (über 11.000 Probanden) davon ab, ob die Probanden bei der ersten Impfung wie geplant die volle oder versehentlich nur die halbe Dosis bekommen hatten. Der Schutz betrug 62,1 Prozent bzw. 90 Prozent, über alle Probanden gemittelt 70,4 Prozent.
Hinweis: Die britische Notfallzulassung schreibt für beide Impfungen die volle Dosis vor, Abstand vier bis zwölf Wochen. Gemäß Intent-to-Treat der Studie ist mit diesem Impfschema eine Schutzwirkung von 62,1 Prozent zu erwarten.
Nach derzeitigem Stand erzielen die beiden mRNA-Impfstoffe eine vergleichbare und dem Vektorimpfstoff überlegene Schutzwirkung.
Nebenwirkungen, Verträglichkeit
In den beiden Studien wird das Sicherheitsprofil von Comirnaty und mRNA-1273 als gut bezeichnet. Die Ständige Impfkommission (STIKO) fasst im Epidemiologischen Bulletin 2/2021 die Informationen zu den Nebenwirkungen der beiden mRNA-Impfstoffe wie folgt zusammen:
Die häufigste lokale Reaktion waren Schmerzen an der Einstichstelle (Impfung: 83 bzw. 88 Prozent; Placebo: 14 bzw. 17 Prozent). Unter den systemischen Reaktionen waren Abgeschlagenheit (Impfung: 47 bzw. 65 Prozent; Placebo: 23 bzw. 33 Prozent) sowie Kopfschmerzen (42 bzw. 59 Prozent versus 23 bzw. 34 Prozent) die häufigsten Ereignisse. In den Zulassungsstudien beider mRNA-Impfstoffe wurden wenige vorübergehende Fazialisparesen beobachtet, deren Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung nicht ausgeschlossen werden konnte.
Auch die Sicherheit von AZD1222 wird in der Interimsauswertung als gut bezeichnet. Schwere Reaktionen traten bei 89 Probanden unter Verum und bei 91 im Kontrollarm auf. Unabhängig davon, welcher Gruppe die Probanden angehörten, wurde für drei der ernsten Reaktionen ein Zusammenhang mit der Impfung für möglich gehalten.
Darunter war ein Fall von sogenannter transverser Myelitis zwei Wochen nach der Booster-Injektion von AZD1222. Dieser Zwischenfall hatte Anfang September zur Unterbrechung der Studie geführt. Die Patientin konnte, wie AstraZeneca mitteilte, Mitte September wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden.
Bei zwei weiteren in der Studie beobachteten Fällen von transverser Myelitis wurde ein Zusammenhang mit der Impfung als unwahrscheinlich eingestuft (ein Fall unter Placebo, ein Fall unter Verum bei vorbestehender Multipler Sklerose).
Schon nach der ersten Injektion geschützt?
Betrachtet man den Verlauf der Infektionszahlen nach der ersten Impfung mit Comirnaty (s. Abb), scheint bereits nach der ersten Injektion ein gewisser Schutz zu bestehen. Die Autoren der Studie errechneten für die Zeit zwischen den beiden Injektionen eine Schutzwirkung von 52 Prozent. Sie weisen aber darauf hin, dass die Studie nicht dazu angelegt war, die Wirksamkeit einer einzelnen Dosis zu prüfen.
Auch in der Studie zu mRNA-1273 war die Schutzwirkung nach der ersten Injektion kein präspezifizierter Endpunkt. In der Studie zu AZD1222 waren ohnehin alle Infektionen mit SARS-CoV-2 vor Gabe der zweiten Impfdosis von der Auswertung ausgeschlossen.
Zu den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin gehört, dass alle Endpunkte vor Beginn der Randomisierung festgelegt sein müssen. BioNTech weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass es keine Daten gebe, die einen Schutz nach der ersten Dosis über 21 Tage hinaus belegten.
Die EMA erklärt, dass der Abstand zwischen beiden Injektionen in den für die Zulassung relevanten Studien maximal 42 Tage betragen habe und daher eine Verlängerung auf zum Beispiel sechs Monate eine Änderung der (bedingten) Marktzulassung bedeuten würde, die neue klinische Daten erfordere. Die FDA warnt ebenfalls vor einer Verlängerung der Abstände, denn eine Änderung könne erst erwogen werden, wenn es dazu wissenschaftlich fundierte Daten gebe.