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Längere ArbeitsunfähigkeitWie rechnen Sie die Wiedereingliederung ab?

Waren Mitarbeiter länger arbeitsunfähig, so kann eine Wiedereingliederung hilfreich sein. Für EBM- und GOÄ-Abrechnung können Ärzte sogar das gleiche Formular nutzen.

Ein Wiedereingliederungsplan ist jederzeit während der AU möglich.

Ein Wiedereingliederungsplan (Muster 20a-d) kann jederzeit während einer Arbeitsunfähigkeitsdauer ausgefüllt werden. Zwingend ist dies lediglich ab der sechsten Woche der AU der Fall, wenn einem Patienten dies angeboten wird und er akzeptiert.

Das Ausfüllen des Formulars für GKV-Patienten wird im EBM mit 9,12 Euro vergütet, wobei der Aufwand für die Prüfung und Erstellung damit kaum als angemessen angesehen werden kann.

Analogabrechnung nach GOÄ

Auch für Privatpatienten kann Muster 20 als Vorlage genutzt werden. Drucken können es Ärzte dann aber blanko auf weißem Kopierpapier. In der GOÄ gibt es keine „Extra-Ziffer“ für den Wiedereingliederungsplan, dafür kann man deshalb die Nr. 76 analog berechnen.

Der Arbeitgeber muss der Wiedereingliederung schriftlich zustimmen. Nach der Unterschrift durch den Arbeitgeber und den Patienten wird das Formular an die zuständige GKV oder Privatversicherung weitergeleitet.

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