Berlin. Während die Bundesregierung den Aufbau der Corona-Impfzentren vorantreibt und sich die Länder flächendeckend mit Materialbestellungen auf den Impfstart vorbereiten (siehe Tabelle unten), bleibt eine wichtige Frage bislang in weiten Teilen unbeantwortet: die der Personalgewinnung. Denn um die flächendeckend geplanten Impfzentren zu betreiben, ist ein breites Personaltableau vorgesehen: von Verwaltungspersonal und Sprachmittlern über Sicherheitspersonal zur Zutrittskontrolle bis hin zum notwendigen ärztlichen Personal. Das geht aus den 24 Seiten langen „Empfehlungen für die Organisation und Durchführung von Impfungen gegen SARS-CoV-2“ der Bundesregierung hervor.
Das Papier sieht für die Impfzentren eine Art „Fließbandarbeit“ vor: fünf Minuten Dokumentation, fünf Minuten ärztliche Aufklärung, Pieks. Bis zu 96 Impfungen am Tag sind pro ärztlicher Acht-Stunden-Schicht vorgesehen. Zeit gespart werden könne eventuell durch die Aufklärung ganzer Gruppen, die zum Beispiel nach den Impfstoffen geclustert werden könnten, heißt es.
Ein Nadelöhr scheint der Bundesregierung dabei schon heute bewusst zu sein: „Insbesondere beim medizinischen Personal kann es zu personellen Engpässen kommen“, heißt es in den offiziellen Empfehlungen. Immerhin müssen auch mobile Teams, die nichtmobile und vulnerable Patienten beispielsweise in Pflegeheimen aufsuchen sollen, personell mitbedacht werden. Bereits Mitte Dezember, also in gerade einmal vier Wochen, sollen die Strukturen in weiten Teilen Deutschlands stehen.
Insgesamt dürfte es Hausärztinnen und Hausärzten entgegen kommen, dass die Impfungen zunächst in Zentren organisiert werden. Denn die Lagerung der Impfstoffe erfordert eine Kühlung bei mindestens minus 60 Grad, das können Praxen kaum gewährleisten. Damit Praxen aber nicht mit Patientenanfragen und Attestwünschen überflutet werden, braucht es eine klare Kommunikation, wer überhaupt für eine Impfung infrage kommt, wie die Termine vergeben werden etc. Gerade hier sind jedoch noch bedeutende Fragen offen (siehe unten).
Engagement Niedergelassener gefragt
Die im Papier angestrebte „schnelle und flexible Personalgewinnung“ ist damit in besonderem Maße auf die Bereitschaft auch niedergelassener Ärztinnen und Ärzte gebaut. Neben ihnen könnten auch Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD), Kliniken, Bundeswehr, Hilfsorganisationen sowie Medizinstudierende tätig werden, heißt es zwar. Jedoch dürfte bereits heute klar sein, dass maßgeblich Hausärztinnen und Hausärzte diese neue Aufgabe mit stemmen werden. Bereits in den Corona-Ambulanzen zu Beginn der Pandemie waren zahlreiche neben dem eigenen Praxisbetrieb eingebunden, unter anderem Anke Richter-Scheer, Vorsitzende des Hausärzteverbands Westfalen-Lippe, mit ihrem gesamten Praxisteam oder Dr. Barbara Römer, Hausärzteverbandschefin in Rheinland-Pfalz.
Prof. Rüdiger von Kries, Mitglied der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO), gab im “ARD extra” jüngst bereits zu bedenken, dass “der ÖGD so weit ausgedünnt ist, dass der das sicherlich nicht stemmen kann”. Man werde daher versuchen, andere Ärzte zu gewinnen – etwa Ärzte im Ruhestand. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht das ähnlich: Große Teile der Bevölkerung innerhalb kürzester Zeit zu impfen, sei nur mit den Vertragsärzten möglich, sagte KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister am Mittwoch (18.11.). Impfen sei Arztsache, insbesondere bei einem neuen Impfstoff und der Menge an Impfungen, die benötigt würden, unterstrich Hofmeister.
In ersten Regionen, unter anderem Bayern und Thüringen, rekrutieren die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) bereits proaktiv Freiwillige. In Bayern haben sich KV-Angaben zufolge 1.850 Ärzte gemeldet; fraglich bleibt, ob auch in dünner besiedelten Regionen flächendeckend Personal gestellt werden kann. Da die Versorgung in den Praxen dabei weiterlaufen muss, ist essenziell, dass dies freiwillig bleibt.
Absage für impfende Zahnärzte
Eine klare Absage kassiert unterdessen der Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen, über eine Änderung der Approbationsordnung auch Zahnärzten das Impfen zu ermöglichen. Der Vorschlag sei “nicht nachvollziehbar”, erklärte der Vorsitzende des Hausärzteverbands Nordrhein, Dr. Oliver Funken. Auch die Hessische Landesärztekammer machte der Idee am Mittwoch (18.11.) eine klare Absage. Deren Chef Dr. Edgar Pinkowski mahnte zudem, die mit der geplanten Impfung verbundenen erheblichen Haftungsrisiken für Ärztinnen und Ärzte staatlicherseits umfassend abzusichern.
Die Impfstrategie der Bundesregierung sieht die Impfung in den Praxen aber erst in einer dritten Phase vor. In den ersten beiden Phasen, wenn der Impfstoff noch begrenzt ist und sich wahrscheinlich hohe Anforderungen an die Lagerung wie etwa eine Kühlung bei minus 60 Grad stellen, sollen allein die Impfzentren die Arbeit übernehmen – unter Einbezug der Hilfe der Niedergelassenen.
© Bundesgesundheitsministerium Impfstrategie der Bundesregierung in drei Phasen.
Dabei stellen sich auch für die ersten beiden Phasen für Hausärztinnen und Hausärzte noch erhebliche Fragen.
Wer rekrutiert das Personal?
Für die „Mobilisierung, Koordinierung und vertragliche Regelungen“ des Personals sind laut den Empfehlungen des Bundes die Kommunen zuständig. Die KVen unterstützen, wie vielerorts bereits durch Aufrufe an die Ärztinnen und Ärzte geschehen.
Auch das Bundesgesundheitsministerium verweist auf Anfrage von “Der Hausarzt” an die Länder, die demnach auch zuständig seien, wenn sich beispielsweise in dünner besiedelten Regionen nicht ausreichend (medizinisches) Personal finden würde. Hausärztinnen und Hausärzte aus der Praxis mahnen, dass hier kein Zwang angesetzt werden dürfe.
Wie werden Impfdienste vergütet?
In den offiziellen Empfehlungen werden zur Vergütung fünf Punkte genannt. Die „spezifische Rekrutierung und Vergütung auf Zeit“, wozu Tagessätze analog zu jenen für Dienste in den Corona-Ambulanzen zählen dürften, ist dabei genannt neben Abordnung, Amtshilfe, Freistellung und Ehrenamt.
Eine Standardregelung hinsichtlich der Vergütung und Versicherung von Kräften in mobilen Impfteams gebe es nicht. „Sollten diese nicht subsidiär seitens ihrer Arbeitgeber bzw. Organisationen tätig sein, sind eigene vertragliche Regelungen erforderlich“, heißt es.
Wer übernimmt die Patientenaufklärung?
Die Patientenaufklärung ist nur eines von vielen Beispielen, das verdeutlicht, wie Bund, Länder, Kommunen und Ärzte zusammenarbeiten werden müssen.
Der Bund ist laut eigenem Papier zuständig für die allgemeine „Kommunikation an die Bevölkerung zu den Aspekten der COVID-19 Impfung“. Dafür werde nun ein Steuerungskreis Kommunikation eingerichtet, welcher unter anderem Ministerium, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Paul-Ehrlich-Institut (PEI), RKI und “beteiligte Agenturen” umfasse, erklärt ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums gegenüber “Der Hausarzt” .
Die “Ansprache bzw. Impfaufforderung zu priorisierender Impfgruppen” ist Ländersache. Genannt ist im Papier aber auch explizit die „Möglichkeit einer „Vorabinformation“ z.B. durch Hausarzt oder mittels Videobotschaft. In jedem Fall ist davon auszugehen, dass sich Patientinnen und Patienten – wie in vielen anderen gesundheitlichen Fragen – im Vorfeld an ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt wenden.
Die tatsächliche medizinische Aufklärung zur Impfung muss dann im Impfzentrum vor Ort stattfinden. Sie kann “ausschließlich durch ärztliches Personal erfolgen – im Gegensatz etwa zur Impfung an sich, die an geschultes medizinisches Assistenzpersonal delegiert werden kann“, heißt es im Papier.
Wer prüft, ob eine Person impfberechtigt ist?
Die “Prüfung der tatsächlichen Impfberechtigung” ist erst vor Ort im Impfzentrum möglich. Die Frage, ob die vorstellige Person “Teil der zu Impfenden Zielgruppe” ist, könne demnach auf verschiedenen Wegen passieren: etwa durch Überprüfung des Alters per Ausweis, eine Bescheinigung des Arbeitgebers – oder unter Umständen mittels “ärztlichem Überweisungsschein / Impfberechtigungsbescheinigung bei Vorerkrankungen”.
Sprich: Hausärztinnen und Hausärzte könnten durch diesen Passus doch in die Situation gebracht werden, nicht nur einen weiteren bürokratischen Akt auferlegt zu bekommen, sondern doch auch in die Priorisierung von Patientinnen und Patienten eingebunden zu werden. Hier betonen zahlreiche Stimmen aus der Praxis, dass dies nicht geschehen dürfe, auch um gute bestehende Arzt-Patienten-Vertrauensverhältnisse nicht zu beschädigen.
Wer vergibt Termine zur Impfung?
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die KVen sollen die Länder beim Aufbau und der Ausstattung der Impfzentren sowie bei der Durchführung der Impfungen unterstützen – etwa durch Terminmanagement über die Terminservicestellen. So könne eine Terminvereinbarung entweder telefonisch über die 116 117 oder digital über eine entsprechende App erfolgen. Doch: Phasenweise war die 116 117 bereits in den Hochphasen der Corona-Pandemie überlastet. Bei großem Andrang bezüglich der Impfung könnte dies möglicherweise wieder geschehen.
Gemeinsam erarbeite man aktuell “ein standardisiertes Modul zur Terminvereinbarung für alle Impfzentren einschließlich mobiler Impfteams”, teilt das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage mit. “Dieses Modul soll ein Angebot an die Länder werden, das auf den Strukturen der 116 117 aufbauen wird – inklusive der digitalen Anwendungen. Die Länder werden aufgrund ihrer Zuständigkeit entscheiden, ob sie ein Callcenter eigenständig oder in Kooperation mit der KV betreiben.” Es bleibe jedoch den Ländern überlassen, ob sie dieses Angebot nutzen oder eigenständig Strukturen aufbauen.
Fest steht bereits, dass gleich beide Termine – sowohl für die Erst- als auch für die Folgeimpfung – vergeben werden sollen, um Impfdosen besser zu disponieren. Zur Impfung im Impfzentrum können dabei sowohl einzelne Personen als auch Gruppen (z.B. Arbeitnehmer aus einer Organisationseinheit einer spezifischen Berufsgruppe) erscheinen.
Wie weit sind die einzelnen Länder im Aufbau der Zentren?
Aufbau der Impfzentren ist Ländersache Land Impfzentren Impfkonzept Baden-Württemberg (Stand: 24.11.) Zuerst sollen zwei bis drei Zentren pro Regierungsbezirk entstehen, bis 15. Januar sollen ein bis zwei Zentren in jedem Stadt- und Landkreis entstehen. Als erste Standorte wurden die Messen Freiburg, Ulm, Offenburg, Karlsruhe und das Robert Bosch-Krankenhaus Stuttgart festgelegt. In den Zentren soll es „Impfstraßen“ geben, ähnlich der Corona-Teststellen. Ergänzt wird dies durch mobile Teams.
Langfristig sollen auch Arztpraxen impfen.
Ab Mitte Dezember sollen 18 Millionen Impfbestecke verfügbar sein.
Risikogruppen und medizinisches Personal sollen Priorität haben. An sieben Tagen die Woche sollen in einem Zentrum 1.500 Impfungen pro Tag stattfinden. Für die Kreis-zentren wird mit 750 pro Tag gerechnet. Das Land rechnet damit, dass bereits im Dezember die ersten Dosen zur Verfügung stehen könnten. Von Biontech/Pfizer sollen 600.000 Dosen an Baden-Württemberg gehen. Bayern (19.11.) Bis 15. Dezember sollen alle Städte und Landkreise Impfzentren, insgesamt 96, aufgebaut haben. Geleitet werden sie von der Kreisverwaltung. Das gilt ebenso für mobile Impfteams.
Einer KV-Umfrage zufolge haben sich bereits 1.850 Vertragsärzte zur Verfügung gestellt.
Risikogruppen und medizinisches Personal sollen Priorität haben. Berlin (17.11.) Bis Mitte Dezember sollen sechs Impfzentren aufgebaut werden. Pro Tag sollen 20.000 Personen geimpft werden können. Risikogruppen und medizinisches Personal sollen zuerst an der Reihe sein. Brandenburg (30.11.) Geplant sind zunächst je ein Zentrum in Potsdam und Cottbus, die im Dezember startklar sein sollen. Im Januar bis März sollen dann landesweit neun weitere Zentren folgen. Zudem soll es mobile Impfteams geben, vor allem für Heime und Kliniken. Bremen (6.11.) Es soll ein Zentrum geben. Hamburg (26.11.) In den Messehallen wird bis ein Impfzentrum aufgebaut. Mitte Dezember soll der Betrieb mit bis zu 7.000 Impfungen pro Tag starten können. Zusätzlich wird es mobile Teams für Bewohner von Heimen geben. Hessen (30.11.) Das Land plant mit 30 Impfzentren. Geführt werden diese vom ÖGD, man wird aber auf externe Mithilfe von Rotem Kreuz und KV angewiesen sein.
Zusätzlich soll es mobile Teams für Heimpatienten geben, hier sollen auch Hausärzte fürs Impfmanagement angesprochen werden. Angedacht sind 1.000 Impfungen täglich. Dafür würden pro Zentrum etwa 30 bis 40 Fachkräfte benötigt.
Bei den Impfungen sollen Gesundheitspersonal und Risikogruppen zunächst Priorität haben. Mecklenburg-Vorpommern (1.12.) Bis Mitte Dezember soll mindestens ein Impfzentrum pro Landkreis sowie in Rostock und Schwerin entstehen. Zusätzlich sollen mobile Teams z.B. Pflegeheime aufsuchen. Das Personal soll 4 Stunden am Stück impfen, insgesamt soll 16 Stunden pro Tag geimpft werden. Ziel sind insgesamt 5.000 Impfungen pro Tag. Das Land hat Spritzen und Kanülen für 500.000 Impfdosen bestellt. Für Ende Dezember und Anfang 2021 sollen die Impfdosen für 250.000 Personen reichen. Niedersachsen (30.11.) Landesweit sollen 60 Zentren entstehen, in etwa eines pro 150.000 Einwohner. Diese sollen zum 15. Dezember einsatzbereit sein. Zudem werden mobile Impfteams aufgebaut. Den Betrieb wollen Land und KV gemeinsam organisieren. Die Kosten trägt das Land. Zuerst sollen mobile Teams Mitarbeitende von Kliniken und Pflegeheimen impfen. Priorität haben zudem Risikogruppen. Nordrhein-Westfalen (24.11.) Geplant sind "mindestens 53" Zentren sowie mobile Teams. In jedem Kreis beziehungsweise jeder kreisfreien Stadt solle zumindest ein Zentrum entstehen. Kliniken sollen die Impfung für ihr Personal mit organisieren. Minister Laumann geht davon aus, dass es rund um Weihnachten losgehen könnte. Bisher haben sich 1.000 Ärzte und medizinisches Personal freiwillig zur Hilfe gestellt. Bestellt sind bereits 2,2 Millionen Spritzen und 8,8 Millionen Kanülen. Weiterhin ist eine weitere Order über 18 Millionen Spritzen und Kanülen fest vereinbart.
Zuerst soll das Personal und Risikopatienten in Kliniken und Heimen immunisiert werden. Ab März dann auch ambulante Ärzte und Pflegekräfte. Von einer breiten "Massenimpfung" der Bevölkerung geht das Land erst für Mitte 2021 aus. Rheinland-Pfalz (10.11.) 36 Zentren sollen bis Mitte Dezember einsatzbereit sein. Ziel ist, dass jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt über eines verfügt. Die Kosten teilen sich hälftig Bund und Land. Zudem werden mobile Teams aufgebaut. Das Land hat die Ausrüstung geordert. Saarland (19.11.) Geplant sind drei Zentren: in Saarbrücken (2.000 Impfungen pro Tag) sowie im West- und Ost-Saarland (je 1.000 Impfungen täglich). Zudem soll es sechs mobile Teams geben. Die ersten Impfdosen sollen Ende 2020/Anfang 2021 bereitstehen. Sachsen (6.11.) Das Land hat die Beschaffung von 1,2 Millionen Spritzen und Kanülen ausgeschrieben. Sachsen-Anhalt (26.11.) Ab 15. Dezember sollen 14 Zentren einsatzbereit sein, jeder Landkreis und kreisfreie Stadt soll abgedeckt werden. Daneben wird der Einsatz mobiler Teams geprüft. Laut KV sollen bereits 600 Ärzte sich für die mobilen Teams gemeldet haben. Das Land hat 1,3 Millionen Spritzen und 1,55 Millionen Kanülen geordert. Es soll vorerst 130.000 Impfdosen erhalten.
Als erstes sollen Ärzte und Pflegekräfte in Kliniken und Heimen geimpft werden (voraussichtlich ab Januar/Februar). Hierfür will das Land mobile Impfteams einrichten.
Schleswig-Holstein (26.11.) Bis Mitte Dezember sollen in allen Kreisen und kreisfreien Städten insgesamt 28 Zentren stehen. Mobile Impfteams für Einrichtungen sollen geprüft werden. Es wird insgesamt mit 80 Ärzten pro Einsatztag kalkuliert - neben der Regelversorgung. Laut KV haben sich innerhalb weniger Tage bereits mehr als 1.000 Ärzte und 600 MFA freiwillig zur Verfügung gestellt. Die Impfungen sollen nach dem Konzept des Deutschen Ethikrats priorisiert werden: Risikogruppen und medizinisches Personal zuerst.
Spritzen, Kanülen und Kühlaggregate seien bestellt.
Thüringen (1.12.) Es soll bis Mitte Dezember 29 Impfstellen geben: in jedem der 23 Landkreise und kreisfreien Städte ein Zentrum, in Erfurt, Jena und Gera zwei. Diese sollen entweder in den Testzentren oder Bereitschaftsdienstpraxen sein.
Darüber hinaus werden zehn mobile Teams geplant.
Für einen Zwei-Schicht-Betrieb von Montag bis Freitag werden 360 Ärzte und medizinische Fachkräfte für die Zentren gebraucht. Bisher haben sich bei der KV 500 Ärzte freiwillig gemeldet.
Impfbesteck habe das Land „ausreichend“ bestellt. Die Regierung geht davon aus, dass erste Impfungen im Januar stattfinden können.
Das Personal von Kliniken und Pflegeheimen soll vor Ort z.B. von Betriebsärzten und niedergelassenen Ärzten geimpft werden. Das Land rechnet damit, dass zunächst 125.000 Impfdosen bereitstehen, das würde für ca. 60.000 Personen reichen. dpa / jvb