Der EBM ist durch einen hohen Pauschalierungsgrad bei der Leistungsabrechnung gekennzeichnet. Bei Patienten im Alters- oder Pflegeheim ist dies allerdings zunehmend nicht mehr der Fall.
Spezifische Leistungspositionen und eine Erweiterung des Abrechnungsspektrums sorgen hier für eine zusätzliche Einzelleistungsvergütung, die teilweise sogar außerhalb des Regelleistungsvolumens (RLV) angesiedelt ist.
Fallbeispiel: Frau B. ist 81 Jahre alt, leidet an einem leichten, gut eingestellten Hypertonus und einem oral behandelten Diabetes mellitus II. Sie hat eine Pflegestufe und wohnt in einem Altenheim.
Trotz ihres fortgeschrittenen Alters ist sie aber noch mobil genug, um regelmäßig die Praxis aufzusuchen (Leistungen bei Erstkontakt s. Tab. 1).