Im Zusammenhang mit den verschiedenen zur SARS-CoV-2-Diagnostik zur Verfügung stehenden Antigentests hat der Bewertungsausschuss die Vergütung von Abstrichen zur Testung auf das Coronavirus neu geregelt. Danach erhalten Ärzte für die Abstrichentnahme auch bei symptomatischen Patienten seit 1. Oktober eine Vergütung nach 02402 EBM (8,12 Euro) und 02403 EBM (7,12 Euro). Bisher war dies nur bei Tests aufgrund eines Hinweises der Corona-Warn-App möglich.
Dieses Honorar wird aber nur gezahlt, wenn im gleichen Quartal keine Versichertenpauschale zum Ansatz kommt. Ist dies der Fall, reduziert sich das Honorar auf den Ansatz der 02402 EBM und damit auf 8,12 Euro. Die Vergütung von Abstrichen bei Einreisenden aus Risikoländern bleibt nach den Bestimmungen der Rechtsverordnung (RVO) in der Regel bei 15 Euro und wird weiter gesondert über die zuständige KV abgerechnet.