Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

EditorialCorona-Schonfrist ist vorbei

Hinterher ist man immer schlauer. Entscheidend ist jedoch, Gelerntes auch anzuwenden. Dazu scheinen wir nur teilweise in der Lage zu sein. Wie sonst ist es zu erklären, dass bei den Corona-Regelungen immer dieselben Fehler passieren?

Nehmen wir als jüngstes Beispiel die Tests für Reiserückkehrer, Schul- und Kitapersonal (s. “Corona-Tests: Notfalls alte Formulare verwenden“). Im Frühjahr haben wir gelernt: 6 von 7 Corona-Infizierten wurden ambulant betreut. Besonders die hausärztlichen Teams leisteten als erste Ansprechpartner Hilfe in allen Fragen. Angesichts dessen wäre es nur logisch, Hausärzteverband und DEGAM endlich frühzeitig in die Pandemie-Planung einzubeziehen.

Stattdessen werden für Praxen wichtige Regelungen wieder ohne hausärztliche Expertise beschlossen und müssen mühsam nachgebessert werden. “Ärzte sind verantwortlich für die Versorgung von Patienten, nicht für die Durchführung von par ordre du mufti angesetzten Testserien”, sagt Dr. Barbara Römer, Verbandsvorsitzende in Rheinland-Pfalz. Erneut über Nacht mussten sich Praxen organisieren.

Erschwerend kommt hinzu: “Abstrich-Stunden” sind aufwändig. Es braucht mindestens zwei Arbeitskräfte. Hygiene sowie Aufklärung über die Ergebnisse müssen gewährleistet sein. Schließlich gewinnen bei ungezielten Massentests auch die “Falsch positiven” an Bedeutung. Die Frist von 72 Stunden erhöht den Organisationsdruck. Kommunikationspannen bei Ergebnissen waren da doch programmiert. Kein Wunder, dass Hausärzte-Chef Ulrich Weigeldt die Vergütung von 15 Euro für diesen immensen Aufwand als “schlechten Scherz” kritisiert. Um dem Ansturm jetzt Herr zu werden, rät der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) zu priorisieren (s. Box).

Die Erkältungszeit steht vor der Tür, spätestens jetzt ist unsere Schonfrist vorbei: Hoffentlich hat bald jeder begriffen, dass an AHA (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) kein Weg mehr vorbeiführt!

Corona-Tests in Praxen

Der BHÄV rät, die Tests mit folgender Abstufung zu priorisieren:

  • Symptomatische Patienten
  • Personen mit Kontakten zu COVID-19 (sofern nicht durch ÖGD oder Reihentest)
  • Potentielle Risikopersonen wie Urlauber aus Risikogebieten, Menschen mit beruflichem Risiko, etwa Tätigkeit in Medizin und Pflege oder im pädagogischen Bereich
  • alle übrigen Urlaubsrückkehrer (und in Bayern Wunschabstriche bei Symptomfreiheit)

Johanna Dielmann-von Berg

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.