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HZVLandesverbände loben schnelle Anpassungen in der HZV

Der Online-Service zur Mitgliedschaft im Hausärzteverband und zur Teilnahme an Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) wird gut angenommen. Die Digitalisierung spart Papier, Zeit und damit Geld – nicht nur in Zeiten von Corona.

Baden-Württemberg: Sonderregelungen gelten bis 30. Juni

Die AOK Baden-Württemberg hat gemeinsam mit ihren Vertragspartnern der Haus- und Facharztverträge – Hausärzteverband und Medi in Baden-Württemberg – umfangreiche Sofortmaßnahmen in der Corona-Krise beschlossen: In den Verträgen der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) und den angeschlossenen Facharztverträgen werden seit 1. März Leistungen vergütet, die als Fernbehandlung per Video oder Telefon erbracht werden können. Das passe die Patientenversorgung bestmöglich an die Ausnahmesituation an und garantiere die Existenz der Praxen, teilen die Vertragspartner mit. Die Vereinbarungen gelten bis 30. Juni.

Man setze “konsequent auf die Fernbehandlung an Stelle vermeidbarer Praxisbesuche”, um Ärzte und ihre Teams zu schützen, unterstreicht Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.

Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, betont: “Die Abschlagszahlungen für Hausarztpraxen, die auf Basis der HZV- Versicherten erfolgt, werden in vertraglich zugesicherter Höhe vorgenommen.” Darüber hinaus habe die AOK zugesichert, dass für die HZV Härtefallregelungen, äquivalent zur gesetzlich getroffenen Existenzsicherung, verhandelt werden.

Bayern: Fragen und Antworten auf einen Blick

“Auch in Zeiten von Corona bietet die HZV eine kalkulierbare und gesicherte Vergütung in Euro und Cent!”, versichert Dr. Markus Beier, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbands, in seinem Rundfax (www.hausarzt.link/Qk8K8). Dies sei unter anderem zeitnahen Anpassungen an die veränderten Praxisabläufe zu verdanken. Die Pauschalen der Honoraranlagen beispielsweise gelten grundsätzlich auch bei einem mittelbaren Arzt-Patienten-Kontakt – also auch bei alleiniger telefonischer Betreuung. “In einzelnen HZV-Verträgen gibt es darüber hinaus eine gesonderte HZV-Vergütung für Video-Sprechstunden, ansonsten abrechenbar über die KV Bayerns.” Darüber hinaus stehe man mit den Kassen in Bayern “im direkten Austausch”, um weitere Regelungen zu besprechen.

Der Bayerische Hausärzteverband stellt Infos zur HZV-Abrechnung in Zeiten des Coronavirus zusammen: www.hausarzt.link/bnrCh

 

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