Wegen der mangelnden Schutzausrüstung in Praxen erhebt Ulrich Weigeldt deutliche Vorwürfe. Hier liege ein “klares Versagen der Politik und des Staates” vor, betont der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbands in seinem aktuellen Bericht zur Lage (s. Link-Tipp). Frühzeitig vorliegende Warnzeichen seien ignoriert worden. “Auch wenn mit hausärztlichem Erfindungsreichtum viele Schutzmaßnahmen selbst erstellt wurden, wollen wir nicht vergessen, dass hier eine Pflicht des Bundesgesundheitsministeriums besteht. Es kann nicht angehen, dass Millionen in die Errichtung von Intensivbetten fließen, die notwendige Schutzausrüstung für die ambulante Versorgung aber nicht gestellt wird.” Auch aus dieser Not heraus seien in den vergangenen Wochen kreative Lösungen entstanden (“Der Hausarzt 7/20). “In allen Landesverbänden sind von uns innerhalb kürzester Zeit Modelle entwickelt und umgesetzt worden, wie infektiöse Patienten sowohl aus der Praxis ferngehalten und dennoch versorgt werden können. Dies zum Teil mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, aber auch häufig ohne diese.”
Hoffen auf Deutschen Hausärztetag
Die für Ende April geplante Frühjahrstagung des Deutschen Hausärzteverbands, auf der der Bundesvorsitzende seinen Bericht zur Lage traditionell vorstellt, musste – wie sämtliche Landeshausärztetage, der Deutsche Ärztetag sowie andere Veranstaltungen – aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden. Man hoffe, den Hausärztetag im September nicht absagen zu müssen und werde alles versuchen, die Delegiertenversammlung stattfinden zu lassen, kündigte Weigeldt an.
Bei Gesetzgebung “wachsam” sein
Dies sei auch essenziell, um sich zu weiteren Themen zu positionieren. Denn: Geplante Reformen wie das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) dürften trotz Corona nicht aus dem Blick verloren werden, mahnt Weigeldt. “Die Auseinandersetzung um die schnelle Folge von Gesetzgebungsvorhaben aus dem Gesundheitsministerium ist von der Corona-Pandemie buchstäblich überrollt worden. Deswegen müssen wir bei diesen Vorhaben besonders wachsam sein.”
Beim PDSG konnte bereits erreicht werden, “dass Ärztinnen und Ärzte datenschutzrechtlich nur für das verantwortlich sind, was sie selbst beeinflussen können; Dienste, Anwendungen, Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) fallen zukünftig nicht mehr in deren (datenschutzrechtlichen) Verantwortungsbereich”, erklärt Weigeldt. Bei der elektronischen Patientenakte (ePA) hingegen sieht er noch Nachbesserungsbedarf (“Der Hausarzt” 8/20). “Es ist nicht unsere Aufgabe, den Versicherten die Nutzung ihrer ePA zu erklären, womöglich noch unterschiedliche Betriebssysteme wie iOS oder Android zu berücksichtigen.” Trotz der “ein oder anderen” zusätzlichen Vergütung für Ärzte bleibe die ePA ein Angebot der Kassen; “dann sollen sie sich darum kümmern!”