Der Streit um den Honorarvertrag 2020 geht – zunächst in Baden-Württemberg – in die nächste Runde. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), vormals Bundesversicherungsamt (BVA), hat nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg die geschiedste Honorarvereinbarung beanstandet und in wesentlichen Teilen außer Kraft gesetzt. “Damit entfallen Förderungen von knapp 100 Millionen Euro pro Jahr für ausgesprochen sensible ärztliche Leistungsbereiche wie Pflegeheimbesuche, Versorgung alter Menschen, Versorgung von Diabetikern und Krebspatienten, Kindervorsorgeuntersuchungen sowie für die Drogensubstitution in Schwerpunktpraxen.”
Das BAS kritisiert, dass es nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses erforderlich sei, dass für die Zuschläge jeweils ein Evaluationskonzept zu vereinbaren ist, um die Förderziele überprüfen zu können. Das aber sei mit dem Vertrag “in wesentlichen Teilen” nicht möglich.
Der Vorsitzende des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, Dr. Berthold Dietsche, verurteilt das Verhalten des BAS scharf. Gerade in diesen schwierigen Zeiten der Corona-Versorgung nehme das Amt “in Kauf, dass die Hausärzte in wesentlichen Teilen der Honorarvereinbarung deutlich schlechter gestellt werden”. Der Honorarverlust sei “kein gutes Zeichen in diesen Zeiten”. Die Politik müsse dringend für Klarheit sorgen. Auch KV-Chef Dr. Norbert Metke weist die Beanstandung als “desaströs und gravierend” sowie einen “realitätsfernen Schlag ins Gesicht Schwerstkranker, Leidender und der sie versorgenden Ärzte und ihrer Mitarbeiter” zurück. Landessozialminister Manne Lucha (Grüne) stellte sich auf die Seite von Kassen und KVen im Land: “Wir lehnen die Eingriffe in die Versorgung durch eine Bundesbehörde ab.”
Bereits Anfang des Jahres hatten zahlreiche KVen Alarm geschlagen, weil sich die Behörde in die regionalen Honorarvereinbarungen zwischen ihnen und den Kassen eingemischt habe (www.hausarzt.link/JQVi3). In den regionalen Verträgen werden besondere Leistungen von Ärzten und Psychotherapeuten gefördert.