Stationäre Vorsorge- und Rehakliniken stehen bereit, um während der Corona-Pandemie Krankenhäuser zu unterstützen und einen wesentlichen Beitrag bei der Patientenversorgung zu leisten. Vorbereitungen und Maßnahmen sind bereits dafür getroffen worden. Es ist nach wie vor nicht gesichert, wie die Kliniken in den nächsten Wochen ihre rund 120.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlen können. Die Vorsorge- und Rehakliniken wurden im COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz nahezu vergessen. Auch der überarbeitete Entwurf sieht keine Lösung vor.
“Es bedarf einer besonderen gemeinsamen Kraftanstrengung und einer klaren Politik, die alle Behandlungsmöglichkeiten in zugelassenen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken bündelt. Das Gesetz muss unbedingt angepasst werden!”, appelliert BDPK-Präsidentin Dr. med. Katharina Nebel an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
Vorsorge- und Rehabilitationskliniken, die keine Reha-Patienten mehr behandeln, können mit sofortiger Wirkung keine Abrechnungen mehr stellen und haben keine Einkünfte mehr. Deshalb müssen die Kliniken während der Corona-Krise unbürokratisch mit einer Monatspauschale in Höhe des Durchschnitts der letzten 12 Monate abgesichert werden. Damit wäre eine wichtige Voraussetzung für die Krisenbewältigung geschaffen.
Quelle: Nach einer Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V. (Stand: 28.3.20)