Bonn. Hydroxychloroquin-haltige Arzneimittel sollen ambulant ab sofort nur noch unter Angabe einer zugelassenen Indikation verordnet werden. Das teilte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 3. April mit.
Diese Maßnahme soll die Versorgung chronisch Kranker in den zugelassenen Indikationen
- rheumatoide Arthritis,
- juvenile idiopathische Arthritis,
- systemischer Lupus erythematodes,
- Malariaprophylaxe/-therapie
sicherstellen. Denn nach vereinzelten Wirksamkeitsberichten von Hydroxychloroquin bei Coronaerkrankten hatte etwa US-Präsident Donald Trump Mitte März angekündigt, 10.000 Dosen des Medikaments zu ordern.
Auch das deutsche Gesundheitsministerium hat am 1. April laut Medienberichten begonnen, potenziell wirksame Arzneimittel bei Corona zu beschaffen und diese an Unikliniken und Apotheken von Behandlungszentren zu verteilen. Dazu zählten die Grippetablette Avigan, Kaletra, Foipan sowie chloroquin- und hydroxychloroquinhaltige Arzneimittel. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wies aber darauf hin, dass Ärzte den potenziellen Nutzen und Schaden bei Coronaerkrankten abwägen müssten.
Bisher fehlen weiterhin größere klinische Studien. Das französische Arzneibehörde hatte zuletzt vor dem Einsatz des Malaria-Mittels bei Coronakranken gewarnt, da in Einzelfällen bereits schwere Nebenwirkungen aufgetreten sind.
Was Ärzte und Apotheker beachten sollen
Eine Verordnung auf Privatrezept von Hydroxychloroquin ohne Angabe der Indikation soll laut BfArM ebenso wenig erfolgen wie für den Eigengebrauch mit Vorlage des Arztausweises.
Verordnungen sollen auf jeweils maximal 100 Tabletten à 200 mg beschränkt werden. Zur Malariaprophylaxe kann, sofern die Behandlung ambulant erfolgt, die Verordnung von maximal 12 Tabletten erfolgen.
Wird keine Indikation angegeben, soll die Apotheke Rücksprache mit dem behandelnden Arzt halten, um sich bestätigen zu lassen, dass für eine zulassungskonforme Indikation verordnet wurde. Die entsprechende Information kann durch die Apotheke auf der Verschreibung nachgetragen werden.
Off-Label-Einsatz wegen COVID-19
Wenn Hydroxychloroquin-haltige Arzneimittel außerhalb der zugelassenen Indikationen bei an COVID-19 erkrankten Patienten angewendet werden, sollte dies nur im Rahmen von klinischen Prüfungen oder als individueller Heilversuch bei stationär behandelten Patienten geschehen.
Quelle: Information der BfArM vom 03.04.2020
Mit Material von dpa