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HZVAOK-Hausarztvertrag: Neue Leistungen in Rheinland-Pfalz

Neue Leistungen, neue Honorare: Der HZV-Vollversorgungsvertragmit der AOK in Rheinland-Pfalz wurde weiterentwickelt. Ein Überblick, welche Vorteile das für Hausarztpraxen bringt.

Die Verhandlungen zur Vertragsweiterentwicklung haben die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (AOK RPS) und der Hausärzteverband Rheinland-Pfalz erfolgreich abgeschlossen. Der Vollversorgungsvertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) sichert Praxen so weiter eine gute betriebswirtschaftliche Basis und Patienten eine hochwertige und nachhaltige Primärversorgung.

Ab 1. April profitieren die Teilnehmer im HZV-Vollversorgungsvertrag mit der AOK RPS von vielen neuen Leistungen. So wurden als Einzelleistungen beispielsweise “Besuch” und “Mitbesuch” aufgenommen. Während der Besuch mit einem Betrag in Höhe von 30 Euro und der Mitbesuch in Höhe von 12 Euro vergütet wird, sind die Wegepauschalen weiterhin über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abrechenbar.

Darüber hinaus erhalten die Hausärzte für die Beschäftigung einer MFA mit VERAH®-Qualifikation nun analog zu vielen anderen HZV-Verträgen einen Zuschlag auf die Chronikerpauschale (P3) in Höhe von 5 Euro pro eingeschriebenem HZV-Patienten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Besuch der VERAH® gesondert als Einzelleistung abzurechnen.

Sowohl der Check-up als auch das Hautkrebsscreening können als Einzelleistungen im Zwei-Jahres-Intervall stattfinden und abgerechnet werden.

Ab dem zweiten Quartal ist die Einschreibung von Patienten auch per Online-Verfahren möglich. Mit dieser Funktion haben die Hausärzte nach dem Einspielen des Softwareupdates für Q2/2020 die Möglichkeit, den Teilnahmewunsch eines Patienten direkt an das Rechenzentrum zu übermitteln, damit dieser zum nächstmöglichen Quartal eingeschrieben ist. Die postalische Versendung der HZV-Belege entfällt dabei.

Es wird eine durchschnittliche HZV-Vergütung von 88 Euro pro Fall erwartet. Die Vergütung von Laborleistungen erfolgt wie bisher über die KV und die Leistungen innerhalb der Disease-Management-Programme (DMP) über die AOK. Somit werden diese Leistungen noch “on top” zur HZV-Vergütung honoriert.


Detaillierte Auskünfte zum Vertrag und den Einschreibemodalitäten und weitere Informationen rund um die HZV finden Hausärzte auf www.hzv.de

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